Hallo,
abstrakte Frage:
-wenn ein Altersrentner freiwilligen Unterhalt an ein leibliches Kind zahlt, kann er diesen Unterhalt steuerlich absetzen oder nicht?
- wie sieht es aus, wenn er für dieses Kind Kindergeld erhält, wenn das Kind krank wäre (Schwerbehinderung 70%) und das Kind über 30 wäre?
vielen Dank
Eine „Rentensteuer“ gibt es nicht.
Frage:
-wenn ein Altersrentner freiwilligen Unterhalt an ein
leibliches Kind zahlt, kann er diesen Unterhalt steuerlich
absetzen oder nicht?
Wenn das Kind keine eigenen Einkünfte über 7680 und kein eigenes Vermögen über 15500 hat, und niemand KiGe bekommt, dann ja
Hallo,
wenn also der Altersrentner Kindergeld für sein Kild erhält, kann er den freiwilligen Unterhalt steuerlich nicht mehr absetzen.
Warum ist das so? Kann mir das jemand kurz erläutern?
Vielen Dank.
weil er KiGe erhält, und damit laut Gesetzgeber alles abgegolten ist.