Hallo zusammen, für eine Einkommensteuererklärung ist folgende Frage aufgetreten: ein Student hat ich von Jan-Feb. auf 400€-Basis gearbeitet. Auf der Abrechnung ist keine pauschale Versteuerung angegeben, das Gehalt wurde aber komplett, also brutto, ausgezahlt, also auch keine SV-Beiträge abgezogen.auf der Lohnabrechnung steht „Steuerklasse 1“ drauf. Eine lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erhalten. Hierzu sagte der AG , dass diese nicht ausgestellt wird, weil kein steuerpflichtiger Lohn angefallen ist. Der Knackpunkt ist jetzt folgender: ab Mai-Dez. hat der dann nicht mehr Student voll gearbeitet mit normal steuer- und sozialversicherungspflichtigem Lohn. Muss der 400€ - Job jetzt auch bei der Steuererklärung mit angeben und dieser nachversteuert werden? Vielen Dank für Eure Antworten!
Gute Frage-die Angabe der StKl lässt darauf schliessen, dass auf LSt-Karte abgerechnet wurde.
Bei StKl 1 fällt bei 400 € noch keine LSt an.
Aber wenn der AG die 2% Pauschsteuer abgeführt hat, ist das für den AN aus der Lohnabrechnung auch nicht ersichtlich.
Jetzt stellt sich die Frage-hat sich der AG die 2% Pauschsteuer gespart, oder nur keine Ahnung von Lohnabrechnungen?
Ich an des Studenten Stelle würde mir vom AG ein Schriftstück geben lassen, dass der Mini-Job nicht auf LSt-Karte abgerechnet wurde.
Hallo zusammen,
Auch hallo,
auf der Lohnabrechnung steht „Steuerklasse 1“ drauf. Eine
lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erhalten. Hierzu sagte der
AG , dass diese nicht ausgestellt wird, weil kein
steuerpflichtiger Lohn angefallen ist.
Der Arbeitgeber hätte bei Abrechnung nach Steuerklasse 1 auf jeden Fall eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen müssen, auch wenn keine Lohnsteuer in diesem Bruttobereich anfällt. Am besten mal nachfragen und ggf. schriftlich bestätigen lassen, wie denn nun tatsächlich abgerechnet wurde.
Hat der AG pauschal versteuert --> keine Angabe in der EST-Erklärung,
wenn nach LST-Karte abgerechnet wurde --> als Einnahme angeben.
Viele grüße
taxzero