Der Zeitung habe ich entnommen, daß Mitglieder der Nordelbischen Kirche für das Jahr 2000 Kirchensteuer zurückverlangen können.
Da es bis 2001 kein gültiges Kirchensteuergesetz gab, sind Rechtsexperten sogar der Ansicht, daß man die gesamte Steuer zurückfordern kann.
Davon will ich natürlich auch Gebrauch machen. Wie muß ich Einspruch gegen die Kirchensteuer einlegen? Was ist mit den Jahren zuvor? Für die bestand dann ja auch keine Rechtsgrundlage für die Kirchensteuer.
meines wissens nach hat jedes land ein kirchensteuergesetz. frag mich wo du das keine rechtsgrundlage findest? die kirchensteuer ist eine aufschlagsteuer auf die einkommensteuer, und wenn du deine kirchensteuer nicht zahlen willst, dann tritt doch aus der kirche aus. aber das geht ja nicht, oder?
ich verstehe dein anliegen nicht so recht …
shob
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