ich stehe gerade vor einem Problem. Ich weiß, das fondsgebundene Rentenversicherung (RV) nicht steuerlich absetzbar sind. Wie verhält es sich bei fondsgebundene RV nach § 10, 22 EStG? Sind diese über Sonderausgaben absetzbar? Ich denke nicht… Was meint Ihr?
ich stehe gerade vor einem Problem. Ich weiß, das
fondsgebundene Rentenversicherung (RV) nicht steuerlich
absetzbar sind. Wie verhält es sich bei fondsgebundene RV nach
§ 10, 22 EStG? Sind diese über Sonderausgaben absetzbar? Ich
denke nicht… Was meint Ihr?
Was soll mit 10 22 gemeint sein? Eine Rürup-Rente? Die Beiträge sind abzugsfähig wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Hi, keine Ahnung. Zumindest steht auf der Bescheinigung „Fondsgebundene RV i.S.v. §§ 10, 22 EStG“. Von Rürup steht da nichts… Es handelt sich um Versicherungsbeiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe B EStG.
Zumindest steht auf der Bescheinigung
„Fondsgebundene RV i.S.v. §§ 10, 22 EStG“. Von Rürup steht da
nichts… Es handelt sich um Versicherungsbeiträge gem. § 10
Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe B EStG.
Aber § 10 (1) Nr. 2 BS b) EStG ist doch genau das, nämlich Beiträge zu einer Rürup-Rente.