Fondsgebundene RV i.S.v. § 10, 22 EStG

Hallo Zusammen,

ich stehe gerade vor einem Problem. Ich weiß, das fondsgebundene Rentenversicherung (RV) nicht steuerlich absetzbar sind. Wie verhält es sich bei fondsgebundene RV nach § 10, 22 EStG? Sind diese über Sonderausgaben absetzbar? Ich denke nicht… Was meint Ihr?

Vielen Dank.
Kami

ich stehe gerade vor einem Problem. Ich weiß, das
fondsgebundene Rentenversicherung (RV) nicht steuerlich
absetzbar sind. Wie verhält es sich bei fondsgebundene RV nach
§ 10, 22 EStG? Sind diese über Sonderausgaben absetzbar? Ich
denke nicht… Was meint Ihr?

Was soll mit 10 22 gemeint sein? Eine Rürup-Rente? Die Beiträge sind abzugsfähig wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Hi, keine Ahnung. Zumindest steht auf der Bescheinigung „Fondsgebundene RV i.S.v. §§ 10, 22 EStG“. Von Rürup steht da nichts… Es handelt sich um Versicherungsbeiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe B EStG.

Kami

Zumindest steht auf der Bescheinigung
„Fondsgebundene RV i.S.v. §§ 10, 22 EStG“. Von Rürup steht da
nichts… Es handelt sich um Versicherungsbeiträge gem. § 10
Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe B EStG.

Aber § 10 (1) Nr. 2 BS b) EStG ist doch genau das, nämlich Beiträge zu einer Rürup-Rente.

Hi, achso… Wußte ich nicht. Die sind dann aber zu 100 % absetzbar, oder?

Kami

Hi, habs im Internet gegoogelt. Im Jahr 2008 liegt der absetzbare Satz bei 66 % und steigt im Folgejahr mit zwei Prozent.

Kami