1.Fall:
nehmen wir mal an, ein Händler erhält von seimen Großhändler eine Rechnung über 1000 Euro, dazu eine Gutschrift von 500 Euro. Also zieht er von der Rechnung die Gutschrift ab und überweist 500 Euro. So weit alles klar.
2.Fall:
Rechnung über 1000 Euro und Rechnung über -500 Euro. Überweisung mit Verrechnung also auch 500 Euro, ist sicherlich ok.
3.Fall:
Ein Jahr später. Der Großhändler hat ein neues Kassensystem. Negative Rechnungen werden automatisch in Gutschrift umbenannt. Jetzt erhält der Händler eine Rechnung über 1000 Euro und plötzlich eine Gutschrift über -500 Euro! Stellt eine negative Gutschrift nicht strenggenommen eine Forderung dar???
Wenn der Großhändler die Verrechnung akzeptiert auch ok. Was aber wenn er insolvent wird und der Insolvenzverwalter meint, hier wäre noch eine Forderung offen? Oder es kommt eine Steuerprüfung? Wie wird das dann gewertet? Wie könnte der Händler sich absichern?
Zumal es sich um keine Warenrückgabe handelt, sondern um eine verkaufsprovision für Kundenvermittlung?
weiß denn hier wirklich niemand, wie eine Gutschrift formal (auch in steuerlicher Hinsicht) korrekt angefertigt wird?
Servus,
das Vorzeichen ist vollkommen gleichgültig, da auf der Rechnung und auf der Gutschrift u.a. ausgewiesen sein muss, für welche Leistung sie erteilt wird. Daraus wird eindeutig klar, ob eine Forderung oder eine Verbindlichkeit fakturiert wird.
Beiläufig gibt es in der Buchhaltung genau genommen bis heute keine negativen Vorzeichen, sondern nur Soll und Haben. Es hat sich eingebürgert, Storni mit negativem Vorzeichen auf der gleichen Seite zu buchen, auf der auch der stornierte Satz steht („Generalumkehr“). Aber daraus von hinten durch die Brust ins Auge schließen zu wollen, dass eine Gutschrift mit negativem Vorzeichen eigentlich eine Rechnung wäre, geht nicht an.
Übrigens wird sich auch z.B. ein Insolvenzverwalter nicht so sehr um die Papierchen kümmern, sondern darum, welche laufenden Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen. Und vom Papier Bedrucken allein entsteht weder eine Forderung noch eine Verbindlichkeit.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
vielen Dank für die Info. Könnte man das evtl. auch so verallgemeinern, daß man sagt, eine Guschrift ist immer eine Gutschrift, egal ob ein positiver oder negativer Betrag auf der Gutschrift steht? Und eine Rechnung ist eine Forderung, eine neg. Rechnung aber auch ein „Haben“ also eine Art Gutschrift?
Es steht in genannten Beispiel nur „Verkaufsprovision 2008“ auf der Gutschrift. Nun könnte ein Außenstehender ggf. noch fragen: wer bekommt die Provision nun eigentlich von wem? Sprich: wer hat nun die Leistung erbracht? Andererseits: wer würde jemanden eine Gutschrift erstellen, wenn er eine Forderung hätte?
Kann man also unbedenklich die Gutschrift buchen und mit der nächsten Rechnung verrechnen?
Grundsätzlich gilt der Wille der Parteien
Hi !
Könnte man das evtl. auch so verallgemeinern, daß man sagt, eine Guschrift ist immer eine Gutschrift
Man kann es sogar noch ein Stück weiter verallgemeinern: Sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht kommt es vom Grundsatz her erst einmal darauf an, was beide Parteien regeln wollen. WIE die Vertragsparteien diese Regelung dann bezeichnen spielt grundsätzlich für die weitere rechtlichen Würdigung keine Rolle.
Bsp: beide Vertragsparteien sind sich einig, dass sie eine Grundstück (ver-)pachten möchten. In Unkenntnis der Rechtslage schreiben nun beide über und in den Vertrag immer wieder „Miete“ statt „Pacht“. Im Rahmen einer rechtlichen Würdigung würde die Erforschung des Willens der Parteien sehr schnell ergeben, dass hier eigentlich ein Pachtverhältnis vorliegt.
Dieser Grundsatz (Wille der Parteien zählt - susbtance over form) wird natürlich immer wieder von (zumeist gesetzlichen) Ausnahmen durchbrochen. Bei dem im Ursprungsposting geschilderten Fall sehe ich eine solche Ausnahme nicht. Wenn für die beiden Vertragsparteien klar ist, wer aufgrund der „Gutschrift“ an wen Geld zu bezahlen hat, dann ist dies in Ordnung. Und wie MM schon geschrieben hatte, aus der Rechnung wird ersichtlich sein, wer diese an wen gestellt hat und welche (Nicht-)Leistungen abgerechnet werden sollen. Auch aus einem solchen Text läßt sich doch der Wille der beiden Parteien zweifelsfrei erkennen.
BARUL76
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