GmbH hat Mietverhältnis, daß der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. GmbH wird wegen Mietrückstand fristlos gekündigt.
Jetzt ist GmbH schadenersatzpflichtig für Mietausfälle einschließlich der Umsatzsteuer. Kann die Umsatzsteuer abgezogen werden als Vorsteuer?
Darüber hinaus: Wenn GmbH Konkurs ist, GmbH-Geschäftsführer muß jetzt privat durchhaften, was ist dann? Kann der Ex-GmbH Geschäftsführer die USt irgendwie geltend machen als Vorsteuer?
die frage hier ist die: ist es echter schadenersatz? also eine art konventionalstrafe die vertraglich festgelegt wurde oder musste die gmbh einfach noch 5 mieten auf den tisch legen, weil eine kündigung nicht korrekt war?
wenn es ein echter schadenersatz war, dann ist dieser nicht ust-pflichtig und der vermieter kann eigentlich keine ust draufschlagen (es fehlt hier an der gegenleistung) und du kannst keine vost abziehen.
da es hier aber nicht der fall war, gehe ich von fallvariante 2 aus. es (miete) handelt sich also nach UStG um eine sonstige leistung welche an die gmbh ausgeführt wurde, diese ist nun berechtigt die vost zu ziehen. wer die miete zahlt spielt hier keine rolle (wenn der GF privat haftet).
sicherlich muss die gmbh eine liquidationsbilanz erstellen mit der die umsatzsteuer korriegiert wird. heisst die buchen ihre forderungen aus und bekommen als gmbh die ust die schon abgeführt wurde wieder (bei regelbesteuerung), im gleichen atemzug können natuerlich noch vorsteuern geltend gemacht werden.
meist ist das ja auch so, das der ehem. gmbh-gf auch liquidator ist und wenn ein GF „durchhaftet“ liegt auch sicherlich eine kleine ein-mann gmbh vor, oder? dann ist das alles kein problem. natuerlich kann die gezogene vorsteuer dann nicht gleich als privateigentum des liquidators oder gf gelten. hiervon werden natürlich verbindlichkeiten der gmbh getilgt ;( - angebracht wäre eine gleichzeitige abtretungsanzeige in der der GF dann forderungen (aus gehalt z.b.) kund macht (nur wenn noch kein insolvenzverfahren eröffnet wurde möglich) …
das soweit dazu in kürze. hoffe war verständlich, wenn auch sehr sagen wir - abwechslungsreich…
gruss
shob
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die frage hier ist die: ist es echter schadenersatz? also eine
art konventionalstrafe die vertraglich festgelegt wurde oder
musste die gmbh einfach noch 5 mieten auf den tisch legen,
weil eine kündigung nicht korrekt war?
Es ist ein Passus im Vertrag, daß der Mieter (eigentlich die GmbH, aber gesamtschuldnerisch mitverpflichtet der GmbH-Geschäftsführer) für Schäden aus der Nichterfüllung des Vertrages haftet, also vor allem für Mietausfall.
wenn es ein echter schadenersatz war, dann ist dieser nicht
ust-pflichtig und der vermieter kann eigentlich keine ust
draufschlagen (es fehlt hier an der gegenleistung) und du
kannst keine vost abziehen.
da es hier aber nicht der fall war, gehe ich von fallvariante
2 aus. es (miete) handelt sich also nach UStG um eine sonstige
leistung welche an die gmbh ausgeführt wurde, diese ist nun
berechtigt die vost zu ziehen. wer die miete zahlt spielt hier
keine rolle (wenn der GF privat haftet).
Sollte also als Miete deklariert werden?
sicherlich muss die gmbh eine liquidationsbilanz erstellen mit
der die umsatzsteuer korriegiert wird. heisst die buchen ihre
forderungen aus und bekommen als gmbh die ust die schon
abgeführt wurde wieder (bei regelbesteuerung), im gleichen
atemzug können natuerlich noch vorsteuern geltend gemacht
werden.
meist ist das ja auch so, das der ehem. gmbh-gf auch
liquidator ist und wenn ein GF „durchhaftet“ liegt auch
sicherlich eine kleine ein-mann gmbh vor, oder?
Ja!
dann ist das
alles kein problem. natuerlich kann die gezogene vorsteuer
dann nicht gleich als privateigentum des liquidators oder gf
gelten. hiervon werden natürlich verbindlichkeiten der gmbh
getilgt ;( - angebracht wäre eine gleichzeitige
abtretungsanzeige in der der GF dann forderungen (aus gehalt
z.b.) kund macht (nur wenn noch kein insolvenzverfahren
eröffnet wurde möglich) …
Ist das Nicht Gläubigerbevorteilung?
das soweit dazu in kürze. hoffe war verständlich, wenn auch
sehr sagen wir - abwechslungsreich…
Es ist ein Passus im Vertrag, daß der Mieter (eigentlich die
GmbH, aber gesamtschuldnerisch mitverpflichtet der
GmbH-Geschäftsführer) für Schäden aus der Nichterfüllung des
Vertrages haftet, also vor allem für Mietausfall.
dann wäre es gut, wenn er sich mit dem vermieter einigt auf sagen wie 5 mieten zzgl. steuer …
Sollte also als Miete deklariert werden?
korrekt!
Ist das Nicht Gläubigerbevorteilung?
deswegen schrieb ich (wenn noch kein InSO verfahren läuft), vorher ist es dir überlassen, welche schulden du tilgst …