Hallo,
folgendes Szenario:
Ein Unternehmer wendet die Kleinunternehmerregelung an.
Der Umsatz im Jahr 2008 lag bei ~5.000€.
Im Jahr 2009 bei ~25.000€.
Und für das Jahr 2010 bei voraussichtlich ~1.000€.
Wird, aufgrund der Überschreitung der 17.500€-Grenze im Jahr 2009, die Kleinunternehmerregelung aberkannt oder kann man die 2010 auch noch anwenden?
Danke,
Michael
