StBGebV

Hallo zusammen,

suche Links zur Steuerberatergebührenverordnung.
Wie hoch ist der Protzentsatz üblicherweise?
Lohnt sich für mich eine Abrechnung nach Zeitaufwand des Beraters, weil dieser nicht sehr hoch ist.-gute Vorbereitung-

)

Anders noch gefragt, welche Abrechnungsmethoden gibt es sonst noch bzgl. Einnahme-Überschussrechnung.

Danke für die Antworten
Gruss Alex

hi alex,

die StBGebV geht meist von werten aus, in den seltensten fällen berechnen StB nach stundensätzen. das nur, bei beratungsgesprächen etc. die sie extra bezahlt haben wollen.

die standart 4/3 rechnung regelt sich nach der höhe der betriebseinnahmen (bzw. ausgaben, wenn die höher sind, also ein verlust zustande kommt), bei diesem wert guckt der in die tabelle und dort steht dann die volle gebühr (also 10/10tel). nun hat der berater aber einen spielraum, ich glaube bei der 4/3 ermittlung kann er von 60-200 % von der gebühr rechnen, also 6/10 bis 20/10 … dazu kommt meist noch ein kleine gebühr für die erstellung der UStE und der GewStE. dazu kommt natuerlich die buchführung (also jahresumsatz ist hier die monatliche BMG für die tabelle), darauf noch eine pauschale für post etc. (nochmals 15% , max. 40,- DM) und oben drauf die USt …

der aufwand den deine gewinnermittlung machte und wie toll die belege vorbereitet wurden, spiegelt sich in den 10teln wieder. da kann man auch nichts zu sagen, das ist immer eine reine ermessensfrage. es gibt nur wie gesagt für jedwege zu berechnende sache einen § oder zumindest absatz in dem geregelt ist, wieviel 10tel min. und max von der vollen gebühr genommen werden dürfen/müssen…

die VO an sich findest du bestimmt irgendwo im netz, pass aber auf, das du die neue hast (gilt glaub ich ab 1.1.99) und eine mit den drei tabellen (erklärungs, abschluß und buchführungstabelle)…

gruss

shob

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Hi shob,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.
zusätzliche Kosten: OK, schwamm drüber.
Trotzdem noch 2 Fragen:

Die GmbH rechnet 4/10 ab. Ist das dann günstig?
Ich gebe selbstverständlich sehr sehr ungerne etwas von meinem Umsätzen ab. *gg*
Zu meiner Buchführung, sie ist wie gesagt sehr gut vorbereitet, genaue Datierungen und Zuweisungen der Ein-&Ausgänge, virtuelles Kassenbuch, Privat und Geschätskto. genauestens getrennt.
Also alles schön vorbereitet zum einfachen durchbuchen.

Hast du einen Link zu StBGebV griffbereit?

Danke Alex

hi alex,

da hast du ja mit deiner StB gmbh richtig glück. die rechnen weniger ab, als sie müssen. verrate bloss hier nicht deren firma, sonst bekommen sie eins auf die mütze…

zwei links zur verordnung, leider ersteinmal ohne tabelle:

http://www.steuerberatung.de/Beratung/abc/stgobase.html

http://www.advo-net.com/ars-juridica/Gesetzestextmit…

für dich wichtig: § 25 (einnahmen-überschuss-rechnung)
und § 33 (buchführung)

leider finde ich nix mit tabellen, das ist das schreckliche… und ohne die, ist alles nutzlos!

vielleicht findest du ja was im netz.

shob

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Danke (o.T.)

-)

hallo alex, hallo showbee

unter diesem link findet ihr die steuerberatergebührenverordnung einschließlich tabellen:
Tabelle A - Beratungstabelle

Tabelle B - Abschlußtabelle

Tabelle C - Buchführungstabelle
Tabelle D (Teil1) - Landwirtschaftliche Tabelle (Betriebsfläche)
Tabelle D (Teil 2) - Landwirtschaftliche Tabelle (Jahresumsatz)
Tabelle E - Rechtsbehelfstabelle
http://www.jurathek.de/tom/katalog/gesetze/StBGebV.html

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