Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung?

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Sep 2009

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte, der ab 1.10. eines Jahres seinen Wohnsitz und Arbeitgeber von Deutschland in die Schweiz verlegt verpflichtet in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Falls ja, welche Konsequenzen könnte es haben falls dieser es nicht tut?

Annahme: Das Bruttogehalt in der Schweiz ist doppelt so hoch wie in Deutschland.


VG Björn

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererkläru

    Hallo, ist ein Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte, der ab 1.10.
    eines Jahres seinen Wohnsitz und Arbeitgeber von Deutschland
    in die Schweiz verlegt verpflichtet in Deutschland eine
    Einkommenssteuererklärung abzugeben?
    Dazu müste man nochmal genau im Doppelbesteuerungsabkommen nachsehen. In der Regel unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt und sobald man solche Einkünfte (über 410€ ?) hat, ist man automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Vergleichbares dürfte auch in der Schweiz gelten, auch wenn ich das dortige Recht nicht kenne. Falls ja, welche Konsequenzen könnte es haben falls dieser es
    nicht tut?
    Sollte eine Nachzahlung fällig werden, muß man die natürlich (ggf. zuzüglich Zinsen) bezahlen. Zusätzlich kann noch ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

    Cu Rene

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