Hallo,
wenn ein MA von seinem Nettolohn Beiträge in eine PK abführt wo sind diese bei der Steuererklärung geltend zu machen?
sind das Altersvorsorgebeiträge nach $10a EStG?
Hallo,
wenn ein MA von seinem Nettolohn Beiträge in eine PK abführt wo sind diese bei der Steuererklärung geltend zu machen?
sind das Altersvorsorgebeiträge nach $10a EStG?
wenn ein MA von seinem Nettolohn Beiträge in eine PK abführt
wo sind diese bei der Steuererklärung geltend zu machen?
Das kann man so nicht beantworten. Natürlich werden die Beiträge aus dem Nettolohn gezahlt, aber es kann durchaus sein dass durch Gehaltsumwandlung eine Steuerbefreiung (oder evtl. bei Altfällen eine Pauschalbesteuerung) in Anspruch genommen wurde. Der Arbeitnehmer könnte auch zusätzlich einen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhalten haben.
Wenn dem so wäre, dann bleiben die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung außen vor.
Aber ohne genauere Informationen kann man nur Rätselraten.
Der AG hat Beiträge in selber hähe wie der AN in die PK gezahlt
Beiträge:
Die Beiträge die ihr Arbeitgeber leistet, zählen grundsätzlich zu den lohnsteuerpflichtigen Einnahmen die zu versteuern sind. Folgende Steuervorteile können genutzt werden:
gemäß §3 Nr 63 EStG bleiben Beitragszahlungen bis zur Höhe von 4% der BBG in der Rentenversicherung lohnsteuerfrei (trifft zu)
Für aus Ihrem Nettoeinkommen entrichtete Beiträge können sie die staatliche Förderung nach §10a EStG in Anspruch nehmen (trifft nicht zu)
hilft das?
gemäß §3 Nr 63 EStG bleiben Beitragszahlungen bis zur Höhe von
4% der BBG in der Rentenversicherung lohnsteuerfrei (trifft
zu)
Dann wurden die Beiträge bereits gefördert (Steuerfreiheit § 3 Nr. 63 EStG, gleichzeitig Sozialversicherungsfreiheit).
Somit keine Berücksichtigung bei der Einkommensteuererklärung möglich.