Arbeiten in Deutschland, wohnen in den Niederlande

Hallo zusammen,

Angenommen, eine Frau zieht von Deutschland in die Niederlande. Ihr Partner arbeitet weiterhin in Deutschland, und hat eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte.

Am Wochenende fliegt der Mann in die Niederlande zu seiner Partnerin, da dort der Lebensmittelpunkt ist.

Darf der Mann sich in den Niederlanden als Einwohner melden, und z.B. die Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz melden? In diesem Fall wäre der Mann also ansässig in Holland, aber bezahlt Steuern und Sozialabgaben weiterhin in Deutschland.

In den Niederlanden muss der Mann einige Anträge stellen, z.B. zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung. Aber würde sich für den Mann in diesem Fall mit Hinblick auf die deutschen Steuern und Melderecht überhaupt etwas ändern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Angenommen, eine Frau zieht von Deutschland in die
Niederlande. Ihr Partner arbeitet weiterhin in Deutschland,
und hat eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte.

Was heißt Partner?
Ehemann oder Lebensabschnittgefährte?

Aber würde sich
für den Mann in diesem Fall mit Hinblick auf die deutschen
Steuern und Melderecht überhaupt etwas ändern?

Beim Ledigen nicht, beim Verheirateten schon

Hi Petz, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Was heißt Partner?
Ehemann oder Lebensabschnittgefährte?

Lebensgefährte. Mann und Frau sind nicht verheiratet.

Aber würde sich
für den Mann in diesem Fall mit Hinblick auf die deutschen
Steuern und Melderecht überhaupt etwas ändern?

Beim Ledigen nicht, beim Verheirateten schon

Das heisst, der Mann darf sich in Holland melden. Arbeitet in Deutschland weiterhin, und bezahlt auch dort Sozialabgaben. Höhe der Steuern und Sozialabgaben sowie steuerliche Begünstigungen würden sich in diesem Fall in Deutschland nicht ändern. Habe ich dies so korrekt verstanden?

So ist es.

Das heisst, der Mann darf sich in Holland melden. Arbeitet in
Deutschland weiterhin, und bezahlt auch dort Sozialabgaben.
Höhe der Steuern und Sozialabgaben sowie steuerliche
Begünstigungen würden sich in diesem Fall in Deutschland nicht
ändern. Habe ich dies so korrekt verstanden?

Ich habe gerade erfahren, dass man sich nicht in Holland melden kann, und einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden. Das heisst, alles würde über die holländische Adresse laufen.

Weiterhin wäre der Mann nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, wenn er sich dafür entscheidet, „binnenlands belastigplichtige“, also uneingeschränkt Steuerpflichtige in Holland zu sein, da dort sein Lebensmittelpunkt ist. Stimmt das?

Laut Ausgangssachverhalt ist der Mann die Woche über aber in Deutschland, und bei einem Ledigen ist üblicherweise der Lebensmittelpunkt dort wo er sich überwiegend aufhält, hier also in D.

Das entspricht auch Art 3 Abs 3 DBA Niederlande.

Durch Meldung oder Verschiebung von Erst- und Zweitwohnsitz kann man im Übrigen nicht Steuergesetze beeinflussen, daher bleibe ich dabei, dass der Mann in D weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.