ALG1 und Kurzarbeitergeld unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt.
Jetzt könnte es ja Fälle geben, in denen es bei einem Ehepaar
(Partner A: viele Lohnersatzleistungen / Partner B: Anstellung oder Gewerbe)
sinnvoll sein könnte, sich im betroffenen Jahr getrennt veranlagen zu lassen.
Wann wird das besonders sinnvoll?
Wenn A überwiegend Lohnersatzleistungen bekommt,
und B möglichst deutlich über dem Grundfreibetrag verdient?
In welchen Fällen lohnt sich die getrennte Veranlagung nicht?
Wenn B wegen geringem Verdienst gar keine Steuern zahlen müsste?
Gibt es dazu einen verständlichen Link, eine „Denk-Anleitung“ oder ein online-Rechner?
Auf wen trägt man bei der o. g. getrennten Veranlagung die Kinder ein?
Einfach mal nach Einkommensteuerrechnern googeln, solche gibts massenweise im Netz.
Man muss halt die festzusetzende ESt bei Zusammenveranlagung mit der Summe der festzusetzenden ESt beider bei getrennter Veranlagung vergleichen.
Die Kinder werden bei beiden eingetragen, beim KiGe dann eben bei jedem nur die Hälfte des insgesamt ausgezahlten KiGes, unabhängig davon, wer es tatsächlich ausbezahlt bekommen hat.
Einfach mal nach Einkommensteuerrechnern googeln, solche gibts
massenweise im Netz.
Ja, davon kenne ich einige.
Man muss halt die festzusetzende ESt bei Zusammenveranlagung
mit der Summe der festzusetzenden ESt beider bei getrennter
Veranlagung vergleichen.
Ist mir klar, aber git es einen Einkommensteuerrechner, der einem da direkt mal so einen Vergleich ausgibt und dabei noch Lohnersatzleistungen berücksichtigt?
Die Kinder werden bei beiden eingetragen, beim KiGe dann eben
bei jedem nur die Hälfte des insgesamt ausgezahlten KiGes,
unabhängig davon, wer es tatsächlich ausbezahlt bekommen hat.
d. h. jeder muss die Anlage(n) Kind für gemeinsame Kinder ausfüllen?
Eigentlich zielte meine Frage zusätzlich auch auf eine etwas allgemeinere Aussage,
in welchen Fällen sich (wenn Lohnersatzleistungen mit im Spiel sind)
die getrennte Veranlagung lohnt.
Also im Sinne von
„Wenn der eine … und er Andere … dann kann es scih lohnen, mal über getrennte Veranlagung nachzudenken.“
und
„Wenn der eine … und er Andere … dann kann es scih lohnen, kann man getrennte Veranlagung vermutlich vergessen.“
Halt einfach, um den Mechanismus ein wenig besser zu verstehen.
Ist mir klar, aber git es einen Einkommensteuerrechner, der
einem da direkt mal so einen Vergleich ausgibt und dabei noch
Lohnersatzleistungen berücksichtigt?
Keine Ahnung. Die vielen käuflich erwerbbaren Programme tuns auf alle Fälle.
Und wenns der Online-Rechner sein soll, muss man sich seinen Vergleich eben selber machen, in dem man verschiedene Fälle eingibt…
d. h. jeder muss die Anlage(n) Kind für gemeinsame Kinder
ausfüllen?
Richtig
Eigentlich zielte meine Frage zusätzlich auch auf eine etwas
allgemeinere Aussage,
Die gibts aber nicht, weil zu viele Faktoren mit rein spielen.
Eigentlich zielte meine Frage zusätzlich auch auf eine etwas
allgemeinere Aussage, in welchen Fällen sich (wenn Lohnersatzleistungen mit im Spiel sind) die getrennte Veranlagung lohnt.
Bei Ehegattenveranlagung sollte ein Berater zwingend in JEDEM Jahr prüfen, welche Veranagungsart günstiger ist, da sich eben pauschale Aussagen nicht treffen lassen. Ich würde mich also nur zu fogender Aussage hinreißen lassen:
„Liegen die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung (z.B. Wohnsitz im Inland, …) vor ist in JEDEM Jahr zu prüfen, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung günstiger ist. Pauschale Aussagen lassen sich nicht teffen.“
Mit allen anderen verallgemeinerten Aussagen kann man sich in einem speziell gelagert Einzelfall eben doch wieder nur ins Knie schießen.