Hallo,
angenommen eine ältere Person beauftragt einen Maler ihre kleine Wohnung neu zu steichen. Der Maler führt auch alles zur Zufriedenheit aus und stellt die Rechnung. Die ältere Person bezahlt auch pünktlich die Rechnung.
Nun will der Sohn der älteren Person ihre Rechnungen sortieren und stellt dabei fest, dass keine Freistellungsbescheinigung beiliegt. Auch nach mehreren Anfragen beim Maler wird man immer wieder vertröstet.
Wie vorgehen? Auf sich beruhen lassen (Rechnung beläuft sich bei ca. 1000 Euro).
Oder beim Finanzamt nachfragen ob der Maler denn eine hat (geben die einem da Auskunft), oder ruft man dann das Finanzamt erst auf den Plan?
Oder vom Maler die MwSt zurückfordern und dann direkt ans Finanzamt zahlen?
Ist es denn Betrug an der älteren Person, wenn MwSt verlangt wird, aber der Maler seine Steuer nicht abführt oder aus sonstigen Gründen keine Freistellungsbescheinigung (mehr) hat?
Danke Ute
MOD: Bitte Doppelposting wenn möglich in den „Allgemeinen Rechtsfragen“ löschen. Aufgrund einer Antwort konnte ich es selber leider nicht mehr.
Danke
Liegen bei der „älteren Person“ Überhaupt die Voraussetzungen vor, dass sie die Freistellungsbescheinigung braucht? Ist sie Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?
Gruß
Jörg
HAllo Jörg,
nein sie ist Privatperson. Was mich wundert ist aber, wir sind auch Privatpersonen, haben aber für unsere Elektro-Arbeiten und für die Gipserarbeiten jeweils zur Rechnung unaufgefordert eine Freistellungsbescheinigung bekommen. Und so wie es mir erklärt wurde ist das der Nachweis, dass der Handwerker seiner Steuern abführt. Und wenn man die nicht hat könnte es sein, dass man als Auftraggeber die Steuern nochmals an das Finanzamt abführen muss, egal ob Privat oder nicht,
Grüße Ute
Nein, das gilt nicht für „Privatpersonen“, der Leistungsempfänger muss Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes sein.
Falls es Dich interessiert, es ist geregelt in §48 folgende des Einkommensteuergesetzes.
Viele Handwerke tackern das einfach an die Rechnung, es ist mehr Aufwand die Leute zu fragen: „Ja bist Du Unternehmer?“ als wenn man es einfach dranheftet und tschüss.
Gruß
Jörg
Hallo Jörg,
ich habs gefunden, danke dir recht herzlich.
Güße Ute