Spekulationssteuer auf Aktien nach Umzug von Öster

In Österreich gilt noch die Regelung, dass Gewinne aus Aktiengeschäften steuerfrei bleiben, sofern diese länger als 1 Jahr gehalten werden. Diese Regelung gilt in Deutschland noch für Aktien, die vor dem 01.01.2009 erworben worden sind.
Was passiert, wenn jemand in Österreich lebt und dort steuerpflichtig ist, Aktien in 2009 erworben hat und beabsichtige diese länger als 1 Jahr zu halten (wg. Steuerfreiheit), dieser jedoch innerhalb des Jahres nach Deutschland umzieht, dort arbeite und dann dort steuerpflichtig wird?
Sind die Gewinne bei Haltedauer von über 1 Jahr zu versteuern?
Oder werden diese Aktien nach deutschem Recht behandelt wie Aktien die vor dem 01.01.2009 erworben worden sind?

Hi,

Was passiert, wenn jemand in Österreich lebt und dort
steuerpflichtig ist, Aktien in 2009 erworben hat und
beabsichtige diese länger als 1 Jahr zu halten (wg.
Steuerfreiheit), dieser jedoch innerhalb des Jahres nach
Deutschland umzieht, dort arbeite und dann dort
steuerpflichtig wird?
Sind die Gewinne bei Haltedauer von über 1 Jahr zu versteuern?
Oder werden diese Aktien nach deutschem Recht behandelt wie
Aktien die vor dem 01.01.2009 erworben worden sind?

In Deutschland wird immer deutsches Steuerrecht angewendet. Bei Erwerb der Aktien in 2009 gilt neues Recht.

Die Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Verteilung des Steueranspruchs, aber sie begründen keinen Steueranspruch. Dies erfolgt immer in den nationalen Steuergesetzen.

Schöne Grüße
C.

Wie verhält es sich in folgendem Szenario:
Aktien wurden im 1. Quartal 2009 in Österreich angeschafft und ein Umzug nach Deutschland erfolgt Mitte 2010. Werden die nach dem 1. Quartal in Österreich steuerfreien Aktiengewinne dann in Deutschland zu versteuern sein? Sollten insofern die steuerfreien Aktien in Q2 2010 vor dem Umzug veräußert werden (hinsichtlich Sicherung der Steuerfreiheit)?