Hi ihr,
müssen Küstler(Goldschmied) die kein Gewerbe angemeldet haben Umsatzsteuer bezahlen? Oder gibts da ne Ausnahmeregelung? Die 17500€ Grenze für Kleinunternehmer ist klar aber was wenn der Umsatz gerade so drüber liegt? Wenn man dann die Steuer bezahlen soll lebt man ja doch wieder an der Grenze zur Armut. Gibts es da Ausnahemn oder ist das dann wirklich richtig?
Grüße
Natascha
Servus,
grundsätzlich gibt es da keine Ausnahmen.
Aber:
(1) Gilt die Grenze 17.500 € bloß im ersten Jahr für das laufende Jahr, sonst immer fürs Vorjahr, und im laufenden Jahr 50.000 €. Beispiel: Wer im Vorjahr 7.300 € Umsatz hatte, und im laufenden Jahr 23.800 €, ist Kleinunternehmer und braucht keine USt abzuführen, wenn er auf seinen Rechnungen keine ausweist.
(2) Wenn die gefertigten Gegenstände nicht dem Kunsthandwerk, sondern der Bildhauerkunst (ja, da gehören zoll- und umsatzsteuerrechtlich auch Goldschmiedeerzeugnisse dazu, soweit künstlerisch gefertigt) zuzurechnen sind, kostet das nicht 19%, sondern bloß 7% USt. Die Grenzen zwischen Kunsthandwerk und Bildhauerkunst sind ziemlich vage, das hängt vom Einzelfall ab, wo sie einzuordnen sind. Im Zweifelsfall lohnt es sich da, eine (bindende) Auskunft vom FA vorab einzuholen, obwohl diese auch Geld kostet - das kann viel Zores hinterher ersparen.
Schöne Grüße
MM
Wenn aber tatsächlich eher gehandelt wird, d. h. eingekauft und weiterverkauft, dann kann das Ganze aber auch ins Gewerbliche kippen!!
Und wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Einholung einer verbindlichen Auskunft ändern, gilt die Auskunf nicht mehr! Das ist also kein Persilschein für alle Zukunft.