Wie würden Einkommen im Ausland versteuert?

Guten Tag,

Kann mir jemand sagen wie in folgendem Fall die Einkommenssteuer gerechnet würde?

Nehmen wir mal diesen theoretischen Fall:
Ehepaar, er ist die ersten Monate (deutlich mehr als halbes Jahr) im europäischen (weit entfernten) Ausland beschäftigt, mit Wohnsitz auch dort, kein deutscher Wohnsitz.
Zum Jahresende zieht er dann zurück und arbeitet und lebt in der ehelichen Wohnung in Deutschland.
Sie lebt das ganze Jahr in der ehelichen Wohnung in DE, arbeitet aber das ganze Jahr in einem anderen angrenzenden EU Land und zahlt dort Steuern. Er ist also weit entfernt während sie täglich pendelt.

Beim Finanzamt und dort wurde mir folgende Berechnung genannt: Alle Einkünfte von ihm, alle von ihr, mit der Summe in Steuertabelle Prozentsatz aufsuchen und sein deutsches Einkommen der letzten Monate mit diesem Prozentsatz berechnen…

Könnte man in diesem Fall für sie (und ihn) die vollen Freibeträge von ca. 7600 Euro jeweils in Anspruch nehmen oder nur anteilig? Oder gar nicht?
Und für sie die täglichen Fahrtkosten? Und für ihn die täglichen Fahrtkosten die er im Ausland hätte sowie Kosten für Flüge nach Hause?
Ich habe schon mehrere Artikel über den Lebensmittelpunkt einer getrennten Beziehung gelesen, und dieser wird dann mal in Deutschland angenommen - dann müssen ja auch die Flüge dahin Werbungskosten sein!
Überhaupt, der Lebensmittelpunkt, wer sagt denn wo der bei einer Familie aus zwei Partner ist? Wer sagt denn das der Lebensmittelpunkt nicht im Ausland ist und der Partner aus DE da hinreist? Aber tut das überhaupt was zur Sache?

Wie ist das denn mit den Steuern die die beiden Partner in den jeweiligen Fremdländern abgeführt hätten? Wenn ich diese fremden Einkommen mit einrechnen muss (Progressionsvorbehalt) dann müssten doch auch die dafür bereits gezahlte Steuer angerechnet werden können??

Könnte man in diesem Fall getrennt veranlagen, wie würde das funktionieren? Dann müsste er sich doch nicht ihr Einkommen anrechnen lassen, richtig?

Müssten die beiden Partner in dieser Situation eigentlich am Jahresende einen Ausgleich machen? Ich habe keinen Punkt gefunden der einen Einkommenssteuerausgleich wegen Einkünften im Ausland fordert (oder)?
Es gibt einen Punkt „wenn ein Partner Lst Klasse 5 hat“… Aber in diesem Fall könnte er Klasse 3 oder 4 haben und sie keine nichts, denn sie hat und braucht ja keine Karte für ihren Auslandsjob.

Wie ist das mit den 183 Tagen im Ausland mit denen ein bekannter Sportler ja schon Probleme hatte? Wenn man 183 Tage im Jahr nicht in Deutschland lebt ändert sich was genau für die Steuerrechnung?

Ja… eine Menge Unklarheiten. Wer hat denn eine Idee?

Vielen Dank

Kann mir jemand sagen wie in folgendem Fall die
Einkommenssteuer gerechnet würde?

ja

Nehmen wir mal diesen theoretischen Fall:
Ehepaar, er ist die ersten Monate (deutlich mehr als halbes
Jahr) im europäischen (weit entfernten) Ausland beschäftigt,
mit Wohnsitz auch dort, kein deutscher Wohnsitz.

Besteht mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen und um welches Land handelt es sich?

Zum Jahresende zieht er dann zurück und arbeitet und lebt in
der ehelichen Wohnung in Deutschland.
Sie lebt das ganze Jahr in der ehelichen Wohnung in DE,
arbeitet aber das ganze Jahr in einem anderen angrenzenden EU
Land und zahlt dort Steuern. Er ist also weit entfernt während
sie täglich pendelt.

Beim Finanzamt und dort wurde mir folgende Berechnung genannt:
Alle Einkünfte von ihm, alle von ihr, mit der Summe in
Steuertabelle Prozentsatz aufsuchen und sein deutsches
Einkommen der letzten Monate mit diesem Prozentsatz
berechnen…

Hört sich gut an, aber nur wenn seine ausl. Einkünfte im Ausland steuerpflichtig sind.

Könnte man in diesem Fall für sie (und ihn) die vollen
Freibeträge von ca. 7600 Euro jeweils in Anspruch nehmen oder
nur anteilig? Oder gar nicht?

Das ist automatisch im Splitting-Tarif enthalten.

Und für sie die täglichen Fahrtkosten? Und für ihn die
täglichen Fahrtkosten die er im Ausland hätte sowie Kosten für
Flüge nach Hause?

ja

Ich habe schon mehrere Artikel über den Lebensmittelpunkt
einer getrennten Beziehung gelesen, und dieser wird dann mal
in Deutschland angenommen - dann müssen ja auch die Flüge
dahin Werbungskosten sein!
Überhaupt, der Lebensmittelpunkt, wer sagt denn wo der bei
einer Familie aus zwei Partner ist? Wer sagt denn das der
Lebensmittelpunkt nicht im Ausland ist und der Partner aus DE
da hinreist? Aber tut das überhaupt was zur Sache?

Das Ehepaar wird schon wissen, wo der Lebensmittelunkt ist, hier offensichtlich in D, da ja immer wieder beide dorthin zurückkehren.

Wie ist das denn mit den Steuern die die beiden Partner in den
jeweiligen Fremdländern abgeführt hätten? Wenn ich diese
fremden Einkommen mit einrechnen muss (Progressionsvorbehalt)
dann müssten doch auch die dafür bereits gezahlte Steuer
angerechnet werden können??

nein, eben nicht.
Wenn die Einkünfte nur unter dem Progressionsvorbehalt liegen, also nicht voll versteuert werden müssen, kann nicht auch noch die ausl. Steuer angerechnet werden.

Könnte man in diesem Fall getrennt veranlagen, wie würde das
funktionieren? Dann müsste er sich doch nicht ihr Einkommen
anrechnen lassen, richtig?

Getrennte Veranlagung kann jedes Ehepaar jedes Jahr.
Es muss halt ausgerechnet werden was günstiger ist.
Pauschale Antworten dazu gibt es nicht.

Müssten die beiden Partner in dieser Situation eigentlich am
Jahresende einen Ausgleich machen? Ich habe keinen Punkt
gefunden der einen Einkommenssteuerausgleich wegen Einkünften
im Ausland fordert (oder)?

Ich schon.
Steht in § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Wie ist das mit den 183 Tagen im Ausland mit denen ein
bekannter Sportler ja schon Probleme hatte? Wenn man 183 Tage
im Jahr nicht in Deutschland lebt ändert sich was genau für
die Steuerrechnung?

Die 183 Tage sind in diesem Fall vermutlich irrelevant, da die ausl. Einkünfte sowohl des EM als auch der EF nach dem jeweiligen DBA im Ausland zu versteuern sind und hier eben nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen.