Guten Tag,
Kann mir jemand sagen wie in folgendem Fall die Einkommenssteuer gerechnet würde?
Nehmen wir mal diesen theoretischen Fall:
Ehepaar, er ist die ersten Monate (deutlich mehr als halbes Jahr) im europäischen (weit entfernten) Ausland beschäftigt, mit Wohnsitz auch dort, kein deutscher Wohnsitz.
Zum Jahresende zieht er dann zurück und arbeitet und lebt in der ehelichen Wohnung in Deutschland.
Sie lebt das ganze Jahr in der ehelichen Wohnung in DE, arbeitet aber das ganze Jahr in einem anderen angrenzenden EU Land und zahlt dort Steuern. Er ist also weit entfernt während sie täglich pendelt.
Beim Finanzamt und dort wurde mir folgende Berechnung genannt: Alle Einkünfte von ihm, alle von ihr, mit der Summe in Steuertabelle Prozentsatz aufsuchen und sein deutsches Einkommen der letzten Monate mit diesem Prozentsatz berechnen…
Könnte man in diesem Fall für sie (und ihn) die vollen Freibeträge von ca. 7600 Euro jeweils in Anspruch nehmen oder nur anteilig? Oder gar nicht?
Und für sie die täglichen Fahrtkosten? Und für ihn die täglichen Fahrtkosten die er im Ausland hätte sowie Kosten für Flüge nach Hause?
Ich habe schon mehrere Artikel über den Lebensmittelpunkt einer getrennten Beziehung gelesen, und dieser wird dann mal in Deutschland angenommen - dann müssen ja auch die Flüge dahin Werbungskosten sein!
Überhaupt, der Lebensmittelpunkt, wer sagt denn wo der bei einer Familie aus zwei Partner ist? Wer sagt denn das der Lebensmittelpunkt nicht im Ausland ist und der Partner aus DE da hinreist? Aber tut das überhaupt was zur Sache?
Wie ist das denn mit den Steuern die die beiden Partner in den jeweiligen Fremdländern abgeführt hätten? Wenn ich diese fremden Einkommen mit einrechnen muss (Progressionsvorbehalt) dann müssten doch auch die dafür bereits gezahlte Steuer angerechnet werden können??
Könnte man in diesem Fall getrennt veranlagen, wie würde das funktionieren? Dann müsste er sich doch nicht ihr Einkommen anrechnen lassen, richtig?
Müssten die beiden Partner in dieser Situation eigentlich am Jahresende einen Ausgleich machen? Ich habe keinen Punkt gefunden der einen Einkommenssteuerausgleich wegen Einkünften im Ausland fordert (oder)?
Es gibt einen Punkt „wenn ein Partner Lst Klasse 5 hat“… Aber in diesem Fall könnte er Klasse 3 oder 4 haben und sie keine nichts, denn sie hat und braucht ja keine Karte für ihren Auslandsjob.
Wie ist das mit den 183 Tagen im Ausland mit denen ein bekannter Sportler ja schon Probleme hatte? Wenn man 183 Tage im Jahr nicht in Deutschland lebt ändert sich was genau für die Steuerrechnung?
Ja… eine Menge Unklarheiten. Wer hat denn eine Idee?
Vielen Dank