Da hat doch jemand behauptet, zumindest in Rheinland-Pfalz könnte man zwar nicht der Erbschaftssteuer entgehen, aber den fälligen Betrag doch zweckbestimmen, also nicht dem Fiskus übergeben, sondern einer wohltätige Organisation wie z.B. einer Umweltschutzgruppe oder so.
Geht sowas?? Und wenn ja, wie?
Leider geht es nicht um meine Erbschaft …
Elisabeth
Hat Konz etwa wieder zugeschlagen??? (o.T.)
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Nein, vom Onkel kam diese Geschichte wohl nicht, kann mal nicht jemand sagen, ob sowas überhaupt möglich sein könnte - bevor die lieben Leute sich unsäglich beim FA blamieren?? Ich glaube ja selber, dass es eher nicht so ist.
Nein, vom Onkel kam diese Geschichte wohl nicht, kann mal
nicht jemand sagen, ob sowas überhaupt möglich sein könnte -
bevor die lieben Leute sich unsäglich beim FA blamieren?? Ich
glaube ja selber, dass es eher nicht so ist.
wie raul finde auch ich, ist diese infos tobak! das wäre doch grober unfug, würde doch jeder sein ErbSt an seinen heimatverein abführen… im endeffekt haette der staat nix von der steuer.
abgesehen, das ich keine entsprechenden regelungen in den richtlinien, geschweige denn im gesetz gefunden habe. aktuelle rechtssprechung diesbezueglich ist mir auch nicht unter gekommen. meiner meinung: sie sollen sich nicht blamieren und zahlen.
shob