Spekulationsverlust Aktien, Steuererklärung 2008

Guten Tag,

wie werden Verluste aus Aktienverkäufen, welche höher als die Einkünfte in 2008 waren, berücksichtigt?

Angenommen ein Student, der erst ab Jahresende 2008 im Berufsleben stand und dessen Einkommen somit unter der Bemessungsgrundlage lag, erzielte in 2008 Verluste, die oberhalb seiner beruflichen Einkommen lagen.

Kann dieser dann seine Spekulationsverluste vollständig auf die Folgejahre vortragen lassen? Oder werden diese Spekulationsverluste zunächst von seinen Einkünften abgezogen, bis das zu versteuernde Einkommen bei 0 liegt und er in diesem Fall nur die Spekulationsverluste abzüglich der in 2008 erzielten Einkünfte für 2009 vortragen lassen kann? Muß ein Verlustfeststellungsbescheid extra beantragt werden?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

egonolsen1969

Spekulationsverluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. In diesem Fall ist es so dass diese komplett vorgetragen werden.

Gruß

Jörg

Ergänzung:
„komplett“ bestenfalls im Sinne des HEV (Halbeinkünfteverfahrens) zu 50%
mfG

Ein Dank dem Jörg für seine Antwort. Ergänzend noch folgende Fragen: Muß der Student ein Verlustfeststellungsbescheid extra beantragen?

Angenommen der Student hat in 2008 einen Spekulationsverlust von 2.000 € erlitten und in 2009 einen Gewinn von 2.000 € erzielt – wird dieser Verlust dann komplett mit den Gewinnen verrechnet, so dass in 2009 keine Steuer fällig ist?

Gruß
EgonOlsen