Bekanntlich bleibt man straffrei, wenn man sich beim Finanzam selbst der Steuerhinterziehung per Selbstanzeige bekennt.
Gilt das auch, wenn diese Steuerhinterziehung gegenüber einem ausländischen Finanzamt geschehen ist?
Konkret ein Freund von mir war ausgewandert, aber da es ihm nicht gefällt, ist er nach eineinhalb Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Er hat während seines Auslandaufenthalts freiberuflich gearbeitet, und jetzt drückt ihn das Gewissen, weil er nicht alles versteuert hat.
Er hat keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt, während er im Ausland war. Jetzt will er dem ausländischen Finanzamt die Tausend Mark schicken, und sich beim deutschen Finanzamt selbst anzeigen, damit er wieder ruhig schlafen kann, denn er träumt schon vom Knast.
Hilft ihm diese Selbstanzeige wirklich straffrei zu bleiben? Wenn ja, wo bleibt er dadurch straffrei, hier oder in dem Land, wo er gewohnt hat.
Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hatte, war er in Deutschland auch nicht unbeschränkt steuerpflichtig, d.h., er hat aus der Zeit seines Auslandsaufenthalts keine Verpflichtungen gegenüber dem deutschen Finanzamt. Eine Selbstanzeige bringt also nichts, da es nichts anzuzeigen gibt.
Eine „Steuerhinterziehung“ kommt nur durch eine Betriebsprüfung an’s Licht. Wenn er bei seiner Rückkehr sein Geschäft im Ausland ordnungsgemäß abgemeldet hat, gibt’s da also auch nichts mehr zu prüfen.
Für 1.000 DM Steuerhinterziehung kommt niemand in den Knast, jedenfalls nicht in einem „Industrieland“. Dafür ist es einfach zu wenig. In „Entwicklungsländern“ kann das schon wieder anders aussehen, da können 1.000 DM „viel Geld“ sein. Wenn er wirklich solche Angst hat, sollte er vielleicht nicht mehr dahin in Urlaub fahren. Ansonsten verbietet es das deutsche Grundgesetz, „deutsche Staatsbürger an eine fremde Macht auszuliefern“.
Eigentlich sollte er ruhig schlafen können.
Jörg
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