Schweiz rechnung kleinunternehmer

wenn man als kleinunternehmer eine rechnung an eine schweizer firma stellen möchte, was muss man dabei beachten? durch ein bilaterales abkommen bezahlt man doch nur in einem land steuern, in diesem fall in deutschland?!
benötigt man dafür noch eine bestimmt „nummer“ welche auf der rechnung auftauchen sollte, damit das schweizer unternhmen dies auch ordnungsgemäss abrechnen kann.
danke für die antwort.

Servus,

das DBA Schweiz regelt nicht die Besteuerung insgesamt, sondern nur die Besteuerung der Einkünfte.

Ob die Leistung deutscher Umsatzsteuer oder Schweizer Mehrwertsteuer unterliegt, hängt vom Ort der Leistung ab. Der richtet sich nach der Art der Leistung.

Wenn man diese kennt, kann man auch Aussagen dazu machen, wie die Rechnung aussehen muss.

Schöne Grüße

MM

ausführung in deutschland…
das hieße rechnung normal schreiben…

Servus,

nein, das muss es nicht heißen.

Der Ort der sonstigen Leistung ist im UStG definiert. Weil der § 3a UStG für Ungeübte nicht ganz leicht zu lesen ist, habe ich angeboten, den Ort der Leistung zu bestimmen. Das geht aber, wie gesagt, nur, wenn man weiß, welche Leistung ausgeführt wird.

Mit „welche Leistung“ meine ich z.B. Leitungen verlegen, künstlerische Beratung, Flyer verteilen, Rasen mähen, eine Skulptur restaurieren, einen Lastwagen fahren, einen Werbetext entwerfen, Emmentaler Käse liefern, einen Schwarzdeckenfertiger instandsetzen, einen angelieferten Schaltschrank mit neuen Relais versehen und zurückliefern etc. etc.

Außerdem ist es in einigen Fällen wichtig zu wissen, ob die Leistung an einen Unternehmer erbracht wird oder nicht.

Das Angebot steht immer noch: Konkreter Sachverhalt führt zu konkreter Auskunft.

Schöne Grüße

MM

danke martin may!
dabei handelt es sich um cad zeichnungen erstellen, die zwar in schweiz erstellt werden. aber theoretisch auch in deutschland gezeichnet hätten werden können.

Servus,

CAD-Zeichnen gilt in D als „ingenieurähnliche“ Leistung. Ort der Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger sitzt, falls dieser ein Unternehmer ist.

In der CH schuldet der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer auf diese Leistung.

Auf die Rechnung muss außer der genauen Bezeichnung der Leistung (Art und Datum) und den Adressen von Leistendem und Leistungsempfänger nur ein Hinweis, dass die Leistung der Mehrwertsteuer in der CH unterliegt und dass der Leistungsempfänger die CH Mehrwertsteuer schuldet.

Schöne Grüße

MM

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