hi perter,
Also, meine Mutter bekommt ihre Rente seit sie 65 Jahre
jung ist. Mein Vater bekam seine Rente mit 59 Jahren.
Der Ertragsanteil müßte demnach bei meiner
Mutter 27%, beim Vater 33% betragen? (Davon gehe ich mal
aus, weil Mutter den Rentenbescheid auf die Schnelle nicht
fand) Sag mir, wenn ich falsch gerechnet habe.
keine lust in die tabelle zu gucken, ablesen wirst du ja wohl richtig, oder? haha. die frage ist nur, was für eine „rente“ es ist, die deine oma da wegen dem tode deines opas bekommt. war dein opa ggf. baemter und es war eine pension ist diese ganz anders zu versteuern (nicht nur mit ertragsanteil). aber das ist nun nicht das problem, das kannst du anhand von steuerprogrammen mal nachrechnen (ich empfehle dem anwender im taxman, weil es ganz passabel ist, auch wenn mir die version für 99 besser gefiel als die neue für 00)…
gut.
Nun noch folgendes Problem:
Mutter hat seit 1998 eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Es wurde aber bereits seit ´98 Quellensteuer abgeführt.
dann hat sie die NV nicht der bank vorgelegt…
die bank muss solange KapESt einbehalten, wie kein freistellungsauftrag oder NV vorliegt… das ist pech!
Sie würde aber für jedes Jahr alles zurückerhalten.
(Ausgehend von Deinem Beispiel mit verschiedenen Freibeträgen)
bestimmt!
Sollte, oder kann man nachträglich für die entsprechenden
Jahre Lohnsteuererklärungen einreichen? Oder alles auf
die Steuererklärung des Jahres 2000?
moment: für die EStE 98 ist der zug schon abgefahren, für die 99er hat sie noch bis zum 31.12. zeit und für die 2000 noch länger…
alles in eine packen geht nicht, denn es gilt hier das zuflussprinzip, also für das jahr, in dem zugeflossen (bzw. KapESt einbehalten!) - ausnahme bei zinsen im sparbuch, die gelten für das jahr, für welches sie sind. hier ist egal, wann sie von der bank ins buch getragen wurden…
Spielt das Finanzamt mit?
Mit dem Finanzamt telefonieren?
weiss nicht. 98 ist weg… leider. da gibts nur die taktik „ich mogel das mal unter 99 unter und habe vielleicht glück, weil der sachbearbeiter drueberschnarcht“…
Oder bekommt sie die bereits abgeführte Steuer durch vorlage
der Nichtveranlagungsbescheinigung bei den Kreditinstituten
tatsächlich problemlos erstattet?
dürfte nicht der fall sein, bin leider kein bankexperte, aber ich denke nicht, weil sie sie ja theoretishc schon über die ESt-E wiedergeholt haben könnte… deswegen denke ich gibt die bank nichts her (haben es ja auch schon ans FA gegeben!)
Danke für die Beantwortung der vielen Fragen im Voraus.
Gruß
Peter
ja, meld dich mal, was bei rausgekommen ist.
schönen abend noch
shob