Wieviel darf ein Rentner steuerfrei dazu verdienen

Meine Mutter ist Rentnerin (durchschnittliche Rente) und
hat durch Einnahmen aus verschiedenen Kapitalanlagen den
Freistellungsfreibetrag in Höhe von 3100 DM
deutlich überschritten. Dafür wurden natürlich dem Finanz-
amt Steuern überwiesen.
Da sie seit Jahren keine Einkommensteuererkärung mehr macht, möchte ich wissen, ob sie einen Teil, oder alle bezahlten
Kapitalsteuern nach einer Steuererklärung wiederbekommt.

Also, wieviel darf ein Rentner aus Kapitalvermögen steuerfrei
dazu verdienen?

hi,

als echte altersrentnerin kann sie eigentlich zuverdienen wieviel sie will, auf die rente wird nichts angerechnet (meiner meinung nach anders bei unfallrenten etc.). für sie gilt allerdings auch der grundfreibetrag des steuertarifs. sie hat also 13.499 dm zu versteuerndes einkommen frei. die rente wird nur mit dem „ertragsanteil“ besteuert, hierzu wäre es mal interessant, wie alt deine mom war, als die rente anfing zu laufen. dann folgt folgendes

13.499
+2.214 (sonderausgaben-pausch f. rentner)
+106 (sonderausgaben pausch)
=15.819 max steuerfrei!

minus rententeil (in prozent von rente - prozentsatz verrate ich dir, wenn du mir die das eintrittsalter sagst - oder § 22 EStG)

der rest ist das was noch steuerfrei ist. wenn sie also einen ertragsanteil von 32% hat (entspricht renteneintritt mit 60), dann haette sie eine rente von min 42TDM im jahr steuerfrei, der rest steuerfreies was nicht „ausgeschöpft“ ist, kann quasi steuerfrei mit anderen einkünften gefüllt werden.

wenn sie nun mit rentenertragsanteil weit unter 13500 bleibt, dann kann sie eine nichtveranlagungsbescheinigung vom FA erhalten, mit der kann die bank auch über den 3.100 quellensteuerfrei auszahlen…

gruss

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

als echte altersrentnerin kann sie eigentlich zuverdienen
wieviel sie will, auf die rente wird nichts angerechnet
(meiner meinung nach anders bei unfallrenten etc.). für sie
gilt allerdings auch der grundfreibetrag des steuertarifs. sie
hat also 13.499 dm zu versteuerndes einkommen frei. die rente
wird nur mit dem „ertragsanteil“ besteuert, hierzu wäre es mal
interessant, wie alt deine mom war, als die rente anfing zu
laufen. dann folgt folgendes

13.499
+2.214 (sonderausgaben-pausch f. rentner)
+106 (sonderausgaben pausch)
=15.819 max steuerfrei!

minus rententeil (in prozent von rente - prozentsatz verrate
ich dir, wenn du mir die das eintrittsalter sagst - oder § 22
EStG)

der rest ist das was noch steuerfrei ist. wenn sie also einen
ertragsanteil von 32% hat (entspricht renteneintritt mit 60),
dann haette sie eine rente von min 42TDM im jahr steuerfrei,
der rest steuerfreies was nicht „ausgeschöpft“ ist, kann quasi
steuerfrei mit anderen einkünften gefüllt werden.

wenn sie nun mit rentenertragsanteil weit unter 13500 bleibt,
dann kann sie eine nichtveranlagungsbescheinigung vom FA
erhalten, mit der kann die bank auch über den 3.100
quellensteuerfrei auszahlen…

gruss

shob

Hallo shob,

um Dir genaueres sagen zu können, werd ich heute Abend mit
meiner Mutter telefonieren.
Soviel vorweg: Meine Mutter ist bereits 78 Jahre und die
Rente setzt sich aus einer geringen Eigenrente + der Witwen-
rente meines 1997 verstorbenen Vaters zusammen.

Vielen Dank für die Auskunft und Grüße

Peter

hi,

als echte altersrentnerin kann sie eigentlich zuverdienen
wieviel sie will, auf die rente wird nichts angerechnet
(meiner meinung nach anders bei unfallrenten etc.). für sie
gilt allerdings auch der grundfreibetrag des steuertarifs. sie
hat also 13.499 dm zu versteuerndes einkommen frei. die rente
wird nur mit dem „ertragsanteil“ besteuert, hierzu wäre es mal
interessant, wie alt deine mom war, als die rente anfing zu
laufen. dann folgt folgendes

13.499
+2.214 (sonderausgaben-pausch f. rentner)
+106 (sonderausgaben pausch)
=15.819 max steuerfrei!

minus rententeil (in prozent von rente - prozentsatz verrate
ich dir, wenn du mir die das eintrittsalter sagst - oder § 22
EStG)

der rest ist das was noch steuerfrei ist. wenn sie also einen
ertragsanteil von 32% hat (entspricht renteneintritt mit 60),
dann haette sie eine rente von min 42TDM im jahr steuerfrei,
der rest steuerfreies was nicht „ausgeschöpft“ ist, kann quasi
steuerfrei mit anderen einkünften gefüllt werden.

wenn sie nun mit rentenertragsanteil weit unter 13500 bleibt,
dann kann sie eine nichtveranlagungsbescheinigung vom FA
erhalten, mit der kann die bank auch über den 3.100
quellensteuerfrei auszahlen…

gruss

shob

Hallo shob,

um Dir genaueres sagen zu können, werd ich heute Abend mit
meiner Mutter telefonieren.
Soviel vorweg: Meine Mutter ist bereits 78 Jahre und die
Rente setzt sich aus einer geringen Eigenrente + der Witwen-
rente meines 1997 verstorbenen Vaters zusammen.

Also, meine Mutter bekommt ihre Rente seit sie 65 Jahre
jung ist. Mein Vater bekam seine Rente mit 59 Jahren.
Der Ertragsanteil müßte demnach bei meiner
Mutter 27%, beim Vater 33% betragen? (Davon gehe ich mal
aus, weil Mutter den Rentenbescheid auf die Schnelle nicht
fand) Sag mir, wenn ich falsch gerechnet habe.

Nun noch folgendes Problem:
Mutter hat seit 1998 eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Es wurde aber bereits seit ´98 Quellensteuer abgeführt.
Sie würde aber für jedes Jahr alles zurückerhalten.
(Ausgehend von Deinem Beispiel mit verschiedenen Freibeträgen)
Sollte, oder kann man nachträglich für die entsprechenden
Jahre Lohnsteuererklärungen einreichen? Oder alles auf
die Steuererklärung des Jahres 2000?
Spielt das Finanzamt mit?
Mit dem Finanzamt telefonieren?

Oder bekommt sie die bereits abgeführte Steuer durch vorlage
der Nichtveranlagungsbescheinigung bei den Kreditinstituten
tatsächlich problemlos erstattet?

Danke für die Beantwortung der vielen Fragen im Voraus.

Gruß

Peter

hi perter,

Also, meine Mutter bekommt ihre Rente seit sie 65 Jahre
jung ist. Mein Vater bekam seine Rente mit 59 Jahren.
Der Ertragsanteil müßte demnach bei meiner
Mutter 27%, beim Vater 33% betragen? (Davon gehe ich mal
aus, weil Mutter den Rentenbescheid auf die Schnelle nicht
fand) Sag mir, wenn ich falsch gerechnet habe.

keine lust in die tabelle zu gucken, ablesen wirst du ja wohl richtig, oder? haha. die frage ist nur, was für eine „rente“ es ist, die deine oma da wegen dem tode deines opas bekommt. war dein opa ggf. baemter und es war eine pension ist diese ganz anders zu versteuern (nicht nur mit ertragsanteil). aber das ist nun nicht das problem, das kannst du anhand von steuerprogrammen mal nachrechnen (ich empfehle dem anwender im taxman, weil es ganz passabel ist, auch wenn mir die version für 99 besser gefiel als die neue für 00)…

gut.

Nun noch folgendes Problem:
Mutter hat seit 1998 eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Es wurde aber bereits seit ´98 Quellensteuer abgeführt.

dann hat sie die NV nicht der bank vorgelegt…
die bank muss solange KapESt einbehalten, wie kein freistellungsauftrag oder NV vorliegt… das ist pech!

Sie würde aber für jedes Jahr alles zurückerhalten.
(Ausgehend von Deinem Beispiel mit verschiedenen Freibeträgen)

bestimmt!

Sollte, oder kann man nachträglich für die entsprechenden
Jahre Lohnsteuererklärungen einreichen? Oder alles auf
die Steuererklärung des Jahres 2000?

moment: für die EStE 98 ist der zug schon abgefahren, für die 99er hat sie noch bis zum 31.12. zeit und für die 2000 noch länger…

alles in eine packen geht nicht, denn es gilt hier das zuflussprinzip, also für das jahr, in dem zugeflossen (bzw. KapESt einbehalten!) - ausnahme bei zinsen im sparbuch, die gelten für das jahr, für welches sie sind. hier ist egal, wann sie von der bank ins buch getragen wurden…

Spielt das Finanzamt mit?
Mit dem Finanzamt telefonieren?

weiss nicht. 98 ist weg… leider. da gibts nur die taktik „ich mogel das mal unter 99 unter und habe vielleicht glück, weil der sachbearbeiter drueberschnarcht“…

Oder bekommt sie die bereits abgeführte Steuer durch vorlage
der Nichtveranlagungsbescheinigung bei den Kreditinstituten
tatsächlich problemlos erstattet?

dürfte nicht der fall sein, bin leider kein bankexperte, aber ich denke nicht, weil sie sie ja theoretishc schon über die ESt-E wiedergeholt haben könnte… deswegen denke ich gibt die bank nichts her (haben es ja auch schon ans FA gegeben!)

Danke für die Beantwortung der vielen Fragen im Voraus.

Gruß

Peter

ja, meld dich mal, was bei rausgekommen ist.

schönen abend noch

shob