Abzüge in der Monatsabrechnung

hallo,
gibt es einen mindestlohn ab dem man kirchen-, lohn- und SO.steuern abgezogen bekommt?

Servus,

ja, den gibt es.

Dabei werden Steuern (Lohnsteuer, Lohnkirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung (das sind keine Steuern) unterschiedlich behandelt.

Die Beträge, bis zu denen keine Abzüge einbehalten werden, hängen ab von der Lohnsteuerklasse, außerdem u.U. davon, ob der Arbeitnehmer Azubi ist, und zuletzt u.U. davon, ob der Arbeitgeber die Pauschallohnsteuer überwälzt und ob der Arbeitnehmer die Beiträge zur Rentenversicherung auf vollen Anspruch aufstocken will.

Mit diesen Angaben gibts konkrete Zahlen.

Schöne Grüße

MM

hi,
danke für die antwort.
wo findet man diese zahlen? und wie ist es dann mit der jährlichen lohnsteuer die man machen muss, macht man dann keine weil keine beträge gezahlt worden sind?

lg

Servus,

hier findet man die Werte zum Lohnsteuerabzug:

https://www.abgabenrechner.de/bl2009/

  • die Quellen zum Thema Sozialversicherung, Krankenversicherung etc. sind so weit verstreut, dass ich sie nicht im einzenen zitieren mag. Generell gilt: Keine Abzüge für den Arbeitnehmer, wenn er bis zu 400 € monatlich bekommt und kein Azubi ist.

Was Du mit „jährliche Lohnsteuer“ meinst, ist vermutlich die Veranlagung zur Einkommensteuer. Die ist freiwillig, wenn man keine anderen Einkünfte als Lohn mit LSt-Klasse I hat und auch keine Lohnersatzleistungen bekommen hat. Wenn keine LSt einbehalten worden ist, hat es in diesem Fall auch keinen Sinn, eine ESt-Erklärung abzugeben.

Schöne Grüße

MM

warum bekommt dann jemand der 825 euro brutto verdient mit steuerklasse 1 keine abzüge gemacht? ist das richtig?

Da fällt keine Lohnsteuer an, Sozialversicherungsbeiträge jedoch schon.