Pflichtangaben bei §19 USTG

Guten Tag,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Wenn nach §19 UStG der Kleinunternehmer keine USt ausweist muss er dann trotzdem die Pflichtangaben nach §14 UStG machen. Ich denke nein, da dies ja nur gilt damit der Leistungsempfänger die Vorsteuer geltend machen kann. Da er aber keine MwSt ausweist kann er auch keine VSt geltend machen und somit müssten die Angaben überflüssig sein oder müssen bestimmte auf jeden Fall drauf. Auf der Rechnung steht natürlich der Vermerk "Kein Ausweis von MwSt aufgrund § 19 UStG.

Im voraus Danke für die Hilfe

Siehe § 19 (1) S 4 UStG. Da steht, was angegeben werden muss, bzw was nicht angegeben werden muss.
§ 14 UStG muss, wenn nicht in og Satz ausgenommen, trotzdem beachtet werden.
Wird er nicht beachtet, ist das eine OWi, siehe § 26a UStG