Hi,
nur ne kurze Frage/Bitte – wie verhält sich das Finanzamt in der Praxis falls ein Wagen zur Bewältigung des Arbeitsweges angegeben wird der a, auf einen nahen Familienangehörigen zugelassen ist bzw. b, von der Freundin zugelassen wurde? (Jeweils die Zahlungen an die Versicherung und die Kfz-Steuer vom Konto des Fahrzeughalters, die Kosten trägt jedoch der Nutzer)Bester Dank im voraus
aber ich denke mit dem Ehepartner dürfte es so oder so keine Probleme geben (Zusammenveranlagung) bei mir ist es jedoch ein gänzlich außereheliches Problem
Ich habe schon seit Jahren Werbungskosten mit dem Pkw, der auf
meine Frau gemeldet ist.
Kein Problem.
Ich mache das seit 3 Jahren so… mit dem Auto meiner Tante.
Besorge dir einen Beleg vom Halter und darauf bestätigt er dir, dass du alleinig für alle Kosten aufkommst, die mit dem Auto entstehen, weil du es nutzt.
Und du solltest das Auto natürlich nicht 2 mal anrechnen lassen in einer anderen Steuererklärung.
Gruß
Marco
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wie marco schon schrieb, alles kein problem, wenn du einen wisch der freundin hast. problem ist aber die kfz-haftpflicht, die wären eigentlich sonderausgaben (vorsorgeaufwendungen), das geht in der konstellation aber nicht, weil
a) dem versicherungsnehmer keine kosten entstehen
b) dir, als zahler die haftpflicht nicht zugerechnet wird, weil sie auf den namen der x läuft.
aber bei den werbungskosten keine probleme!
shob
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