Muß man Steuererklärung machen?

Hallo,

muß ich ne Steuererklärung machen, obwohl es sich für mich wahrscheinlich nicht lohnt?

Vielleicht noch ein paar wichtige Daten:

  • AN
  • Stkl.2
  • zu versteuerndes Einkommen > 50000 DM (also kein Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder AN-Sparzulage)
  • keine besonderen Werbungskosten oder Sonderausgaben

Die letzten Jahre hab ich sie immer gemacht, weil es was brachte (Erstattung oder Anspruch auf Wohnungsbauprämie).

Gruß,
Ralf

Hallo Ralf,

Du bist u.a. zur Abgabe verpflichtet:

wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 800 DM betragen

wenn Du von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat

wenn für den Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. 630-DM-Arbeitsverhältnis) vom Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung vom Lohnsteuerabzug ausgestellt worden ist und die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers positiv ist

wenn Du Lohnersatzleistungen von mehr als 800 DM bezogen hat

wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge)

wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder ein Elternteil die Übertragung des Haushaltsfreibetrags beantragt oder wenn beide Elternteile eine Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags oder des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen

wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind.

Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter . . .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralf, ich würde Dir raten, es auf jeden Fall zu tun, abgesehen davon, dass du dazu verpflichtet bist. Es springt immer was dabei heraus. Du solltest mal deine werbungskosten überprüfen, ob sich da nicht noch was machen läßt. hast du keine bedürftige mutter in pflege oder sowas? jedes jahr werden millionen an steuergeldern vom steuerzahler verschenkt, da viele so denken wie du.
überlegs dir!
viele grüße veronika

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralf, ich würde Dir raten, es auf jeden Fall zu tun,
abgesehen davon, dass du dazu verpflichtet bist.

Nach der Liste von Michael sehe ich aber nix für mich Zutreffendes, was mich verpflichtet. Die Steuerklasse 2 habe ich schon seit 1,5 Jahren, unter dem entsprechenden Punkt ist wohl nur das Wechseljahr (1->2 oder 2->1) gemeint, oder?
Gibt’s noch mehr?

Es springt
immer was dabei heraus. Du solltest mal deine werbungskosten
überprüfen, ob sich da nicht noch was machen läßt.

Keine großen Fahrtkosten (5 km), beim Rest lohnt sich erst gar nicht das Belege-Sammeln.

hast du
keine bedürftige mutter in pflege oder sowas?

Nee, kann ich auch nicht damit dienen. Auch so Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen - nicht der Rede wert.

Eventuell wäre beim Thema Unterhalt (in Zukunft) was zu holen:
Kindesunterhalt ist ja beim Finanzamt nicht anrechenbar, aber vielleicht wird’s dann bei eventuellen Unterhaltszahlungen an meine (Noch-)Lebensgefährtin interessant.
Eventuell hätte man da in der Vergangenheit schon mal einen Dreh finden müssen; in unserer Partnerschaft trage ich natürlich den größeren Teil der Kosten (Miete…) - zum Leben hat sie (Studentin) aber genug eigenes Geld zur Verfügung.

Gruß,
Ralf

Hallo Ralf, ich würde Dir raten, es auf jeden Fall zu tun,
abgesehen davon, dass du dazu verpflichtet bist. Es springt
immer was dabei heraus. Du solltest mal deine werbungskosten
überprüfen, ob sich da nicht noch was machen läßt. hast du
keine bedürftige mutter in pflege oder sowas? jedes jahr
werden millionen an steuergeldern vom steuerzahler verschenkt,
da viele so denken wie du.
überlegs dir!
viele grüße veronika

ja toll vroni,

lass es lieber! verpflichtet ost man heutzugtage nur noch nach massgabe der obigen punkte (michaels beitrag). wenn er nichts hat, hat er nichts und mit klasse 2 verschenkt er sicherlich kaum steuern… nachrechnen sollte er trotzdem mal, denn es gibt noch arbeitgeber die die LSt nach buch mit der hand berechnen, da kann sich ein fehler einschleichen, sonst sollte nichts bei rauskommen als arbeit beim formulare ausfüllen.

shob

Hallo Ralf,

Du bist u.a. zur Abgabe verpflichtet:

wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten
worden ist, mehr als 800 DM betragen

wenn Du von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn
bezogen hat

wenn für den Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung
(sog. 630-DM-Arbeitsverhältnis) vom Finanzamt eine
Freistellungsbescheinigung vom Lohnsteuerabzug ausgestellt
worden ist und die Summe der anderen Einkünfte des
Arbeitnehmers positiv ist

wenn Du Lohnersatzleistungen von mehr als 800 DM bezogen hat

wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
eingetragen hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte,
Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge)

wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern
oder bei Eltern nichtehelicher Kinder ein Elternteil die
Übertragung des Haushaltsfreibetrags beantragt oder wenn beide
Elternteile eine Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags oder
des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte /
Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte
beantragen

wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder
Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind.

Hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter . . .

Hallo,

muß ich ne Steuererklärung machen, obwohl es sich für mich
wahrscheinlich nicht lohnt?

Vielleicht noch ein paar wichtige Daten:

  • AN
  • Stkl.2
  • zu versteuerndes Einkommen > 50000 DM (also kein Anspruch
    auf Wohnungsbauprämie oder AN-Sparzulage)
  • keine besonderen Werbungskosten oder Sonderausgaben

Die letzten Jahre hab ich sie immer gemacht, weil es was
brachte (Erstattung oder Anspruch auf Wohnungsbauprämie).

Gruß,
Ralf