Hallo, ich hoffe auf mich weiterbringende Antworten…
es geht um ein Musiktheater als städtische gGmbH, also mit Tätigkeitsfeldern wie im Verein: ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und Wirtschaftsbetrieb…
In welchen Fällen ist man denn nun abzugsberechtigt in Sachen Vorsteuer? Das Theater ist in einigen Fällen umsatzsteuerpflichtig im Wirtschaftsbetrieb, zum Beispiel bei Erlösen aus der Schaltung von Werbeanzeigen, d.h. Unternehmen der Region schalten in den Programmheften Anzeigen und bezahlen dafür. Oder bei Veranstaltungen wird für die gastronomische Umrahmung von den Händlern Standmieten verlangt. Grob gesagt, in den Fällen, in denen die gGmbH nicht seinem eigentlichen gemeinnützigen Zweck nachgeht und entsprechende Erlöse erzielt, ist sie umsatzsteuerpflichtig. Bei den mit dem Wirtschaftsbetrieb zusammenhängenden Ausgaben, z. Bsp. der Druck der Programmhefte oder die Bereitstellung von Strom und Wasser bei der Gastronomie, wird dann die Vorsteuer gezogen.
Soweit so gut…
Dann gibt es den gemeinnützigen Tätigkeitsbereich…die Umsätze des Theaters (in diesem Sinne Kartenverkauf) sind nach §4/20a UStG steuerbefreit. Demnach wird bei allen Ausgaben, die im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Aufgabe „Kultur zu machen“ stehen, keine Vorsteuer gezogen. Oder kann man in bestimmten Fällen die Vorsteuer ziehen?..Ausgabenbereiche sind z.B. Inszenierungskosten, Honorare, GEMA, Tantieme und alles was direkt für Aufführungen ausgegeben wird; gesamter Bereich Marketing und Werbung; Allgemeinkosten zum Betrieb des Theaters wie Strom, Wasser, Miete, Versicherungen, Kfz-Kosten, Beiträge u.s.w.
Kann denn ein bestimmter Ausgabenbereich in den Zweckbetrieb gerückt werden und dann dort Vorsteuer gezogen werden…wenn denn überhaupt im Zweckbetrieb Vorsteuer gezogen werden kann?
Zumindest ist mir bekannt, dass es im Sportverein durchaus möglich ist, im Zweckbetrieb ust-pflichtig und vst-abzugsberechtigt zu sein…deshalb muss es doch bei einer gGmbH in diesem Falle Theater auch Bereiche geben, die im Zweckbetrieb entsprechend behandelt werden…
Und abschließend noch eine Frage: muss jeder einzeln betrachtete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ein Plus (Einnahmen minus Ausgaben)ergeben oder insgesamt der Wirtschaftsbetrieb der gGmbH ein Plus haben und die einzelnen Wirtschaftsbetriebe können sich ausgleichen?
Danke schon mal an euch für die Antworten…