Gibt es eigentlich Verwaltungsanweisungen, die die Wahl von Steuerklassen bei Ehepaaren regeln oder können diese ihre jeweilige Steuerklasse selber bestimmen?
Konkreter Fall: Ehefrau ist ohne Einkünfte, da sie zuhause die Kinder betreut; sie wählt die Steuerklasse III. Der gutverdienende Ehemann wählt die ungünstigere Steuerklasse V.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben gleich, da die Eheleute bei der Einkommensteuerveranlagung die vom Ehemann zuviel abgezogenen Steuern erstattet bekommen.
Zweck dieser Steuerklassenwahl: da der Ehemann ein niedrigeres Steuernetto ausweisen kann, sinkt er unter die Bemessungsgrenze und ist berechtigt, Erziehungsgeld zu beantragen.
Liegt hier u.U. eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vor?
p.s. aber ob du es mit deinem gewissen gegenüber den anderen
steuerzahlern vereinen kannst, das sei dahingestellt!
Ich möchte einmal richtigstellen:
…die Frage betrifft NICHT mich! Ich bin weder verheiratet, noch habe ich Kinder!!! Die Frage ist aber an mich herangetragen worden und ich wusste keinen Rat!
Ausserdem hat der Mann in unserem Beispiel keinen Pfennig weniger in der Tüte, da er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die im Laufe des Jahres zuviel gezahlte Steuer vollständig zurückerhält! Wenn diese Vorteilnahme durch den Gesetzgeber erlaubt ist, dann bitte. Für mich hat sie einen Beigeschmack von Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Staat WILL beschissen werden…
…sonst würde er nicht solch unausgegorene, d.h., nicht bis zu Ende gedachte Gesetze in die Welt setzen.
Anderes Beispiel:
Ehegatten beide mit Steuerklasse IV, der Ehemann weiß, daß er bald seinen Job verliert, er nicht dumm, läßt die Steuerklassen auf III/V ändern, da die Steuerklassenwahl ja keine Auswirkung auf die Jahressteuer hat und bekommt dadurch mehr Arbeitslosenunterstützung, da sein letztes Nettogehalt durch Steuerklasse III selbstredend höher ist. Macht das Sinn???
Noch ein Beispiel:
Studierende Tochter bekommt BaföG, wird aber gekürzt um Kindergeld. Eltern nicht dumm, verzichten auf Kindergeld und das BaföG wird in Höhe des Kindergelds erhöht. Im Rahmen der Steuererklärung beantragen die Eltern den Kinderfreibetrag, der nun rechnerisch günstiger ist, weil ja kein Kindergeld gezahlt wurde. Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag entspricht bis auf ein paar Mark dem Kindergeld. Macht das Sinn???
Vielleicht fühlt sich der ein oder andere Leser animiert, von weiteren gesetzgeberischen „Glanzleistungen“ zu berichten.
Bedenklich!!!
Es gibt von einer Oberfinanzdirektion eine mehrseitige Verwaltungsanweisung über das enorm bedeutungsvolle Problem, wie Schoko-Osterhasen und Schoko-Weihnachtsmänner mit angeklebten Plastik/Holzteilen umsatzsteuerlich zu behandeln sind (Zitat:"…als Osterhasen im Sinne dieser Verfügung gelten auch Weihnachtsmänner…").
Und zu dem wirklich bedeutenden Problem der missbräuchlichen Steuerklassenwahl mit weitreichender finanzieller Auswirkung soll es keinerlei Verwaltungsanweisungen geben…???
Und zu dem wirklich bedeutenden Problem der missbräuchlichen
Steuerklassenwahl mit weitreichender finanzieller Auswirkung
soll es keinerlei Verwaltungsanweisungen geben…???
Will mir nicht in den Kopf!
wollte dich doch nicht kompromitieren mit meiner gewissensfrage. und trotzdem meine ich, hat er mehr geld in der tasche, zwar nicht gehalt (durch einkommensteuererklärung), aber ggf. durch diese sozialleistungen die auf das NETTO abstellen…
das meinte ich.
das problem ist, das hier verschiedene gesetze sich kreuzen. das steuergesetze durchaus problematiken aufwerfen ist wohl bekannt. ein missbrauch von gestaltungsmöglichkeiten kann ja hier steuerlich nicht in betracht kommen, da er steuerlich ja sogar sich schlechter stellt. ob es eine art gestaltungsmissbrauch auch in den sozialgesetzen gibt, mag ich nicht zu beurteilen…
leider fällt mir im moment kein definitiv abstruses problem ein.
gruss
shob
p.s. spontan fällt mir nur die ungerechtigkeit des spendenrechts ein: hier: § 34 g EStG (50% steueranrechnung der spende), und bei § 10b NUR sonderausgabenabzug. das ist doch ausdruck genug, das parteiinteressen bei der gesetzgebung mitspielten oder?