Versteuerung von Fortbildungskosten

Guten Morgen,

ein Arbeitnehmer besucht eine Weiterbildung. Bei seinem Arbeitgeber ist es üblich, dass 2/3 dieser Kosten von dem Arbeitgeber getragen werden und 1/3 von dem Mitarbeiter selbst. Da der Arbeitgeber sagt, dass der Arbeitnehmer auch etwas von dieser Schulung hat.

Die Erstattung des Arbeitgeberanteils erfolgt über die Gehaltsabrechnung. Beim letzten Mal, wurde der Arbeitgeberanteil netto gezahlt und dieses mal brutto. Der Arbeitnehmer musste also den Arbeitgeberanteil nun mit versteuern.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Sind solche Erstattungen nun steuerfrei oder steuerpflichtig???

Liebe Grüße
Andy

Beides.
Wenn stpfl bezahlt kann der AN 100% der Kosten in der StE als WK angeben, wenn stfrei bezahlt kann der AN nur das 1/3 in der StE angeben.

Hallo,

danke für die Antwort. Worin liegt aber der Sinn, dass der Arbeitgeber ein freies Wahlrecht hat, ob er nun Fortbildungskosten
brutto oder netto auszahlt??? Komisches Steuerrecht.
Und wieso entscheidet sich ein Arbeitgeber bei der einen Fortbildung mal für brutto und bei der nächsten dann für netto?

LG
Andy

Hallo,

danke für die Antwort. Worin liegt aber der Sinn, dass der
Arbeitgeber ein freies Wahlrecht hat, ob er nun
Fortbildungskosten
brutto oder netto auszahlt???

Der kann die auch GAR NICHT auszahlen wenn er mag…

Komisches Steuerrecht.

Hat mit Steuerrecht wenig zu tun

Und wieso entscheidet sich ein Arbeitgeber bei der einen
Fortbildung mal für brutto und bei der nächsten dann für
netto?

Sorry, meine Wahrsagekugel ist grad mal zur Reparatur-vielleicht sollte der AG befragt werden?

Guten Morgern,

in welchen § des ESTG ist das geregelt? Finde im Netz nichts.

Gibt es nicht diese Werbungskostenpauschale von 920,- Euro? Das heißt, dass erst Beträge, die darüber liegen zu einem weitern Steuerabzug führen??? D.h liegen meine jährlichen WK (außer km zur Arbeit) unter 920,- Euro werden sie nicht berücksichtigt, da ja die 920,- angesetzt werden?

LG
Andy

Guten Morgern,

in welchen § des ESTG ist das geregelt? Finde im Netz nichts.

Was? Wieviel der AG erstattet?
In keinem, weil das eine Arbeitsrechtliche Angelegenheit ist.

Gibt es nicht diese Werbungskostenpauschale von 920,- Euro?

Richtig

Das heißt, dass erst Beträge, die darüber liegen zu einem
weitern Steuerabzug führen???

Nur Beträge über 920 € führen zu einer weiteren Steuerentlastung.

D.h liegen meine jährlichen WK
(außer km zur Arbeit)

einschliesslich km zur Arbeit…

unter 920,- Euro werden sie nicht
berücksichtigt, da ja die 920,- angesetzt werden?

Richtig

Guten Morgern,

in welchen § des ESTG ist das geregelt? Finde im Netz nichts.

Was? Wieviel der AG erstattet?
In keinem, weil das eine Arbeitsrechtliche Angelegenheit ist.

Nein, dass brutto-oder netto Zahlung des Arbeitgebers offensichtlich vom Rechnungsadressat abhängt. Dh wird Rechnung auf AG ausgestellt, zahlt er netto an AN.
Wird Rechnung auf AN ausgestellt, zahlt AG brutto aus.
Darum geht es doch hier.
LG
Andy