voraussetzung: est-bescheide sind so lange nicht endgültig wie der für die berechnung der steuer notwendige grundlagenbescheid nicht endgültig ist.
angenommen sei eine personengesellschaft.
im rahmen einer betriebsprüfung 1999 ,für die jahre 1992 - 1996,
ergeht der f-bescheid ( grundlagenbescheid) für die einzelenen gesellschafter. nach der prüfung wird dieser bescheid bestandskräftig und ist endgültig.
kann das finanzamt im jahre 2001, auf grundlage der prüfung, die est- bescheide 1992 - 1996 der gesellschafter noch ändern oder liegt hier eventuell eine verjährung vor???
ich hoffe man kann dem halbwegs folgen und freue mich schon auf die antworten.
für den VZ 1996 ist die reguläre Festsetzungsfrist noch gar nicht abgelaufen. Je nachdem, wann die anderen Steuererklärungen abgegeben wurden, sind auch andere Jahre noch nicht verjährt. Läßt sich aber aus dem geschilderten Sachverhalt nicht ersehen.
Soweit die reguläre Festsetzungsfrist abgelaufen ist, kann eine Berichtigung aufgrund BP noch erfolgen, wenn eine Berichtigung der ESt-Bescheide innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des jeweiligen Grundlagenbescheids erfolgt.