Wohn- oder Lebensgemeinschaft

Hallo,

woran unterscheidet sich eine Wohngemeinschaft von einer Lebensgemeinschaft steuerrechtlich?

Vielen Dank
Susken

Servus,

steuerrechtlich sind die beiden Begriffe nicht definiert.

Der Grad der persönlichen Bindung an eine bestimmte Wohnung an einem bestimmten Ort spielt z.B. bei der Frage der „doppelten Haushaltsführung“ und in seltenen Fällen auch bei der Frage der Ansässigkeit im Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle. In diesem Zusammenhang ist aber im Steuerrecht immer von „Lebensmittelpunkt“ die Rede; persönliche Bindungen an einen bestimmten Wohnort sind in beiden Fällen aber nicht durch standardisierte Kriterien bestimmt, sondern immer abhängig vom „Gesamtbild der Verhältnisse“.

In § 24b EStG - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - ist von „Haushaltsgemeinschaft“ die Rede. Aber das steht wieder auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

MM