Einkommensteuererklärung

Hallo,

mal angenommen, ein Mitbürger aus einen EU Land, ist hier in einer Stadt gemeldet und arbeitet auch hier.

Er ist letztes Jahr hier hergezogen und hat zum November seine Arbeit aufgenommen. Dadurch kommt er auf weniger als das bei Wikipedia als Schwelle angegebene Gehalt von 7664 €. Gelesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%…

Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben MUSS, weil die Gesamtjahreseinkünfte den o.g. Betrag nicht übersteigen?

Er KÖNNTE aber, wenn er meint, dass es sich lohnen würde. Normal wäre es ein wenig spät, aber es würde wohl noch gehen. Zumindest theoretisch müsste der Herr ja ganz schöne Ausgaben für Umzug, Bewerbungen usw. gehabt haben. Die sind alle vor der Beschäftigung in Deutschland entstanden.
Sind diese Kosten in der Steuererklärung ansetzbar?
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob es sich um einen Deutschen oder einen Ausländer handelt?
Gibt es Faustregeln, die z.B. besagen, dass sich der ganze Zauber gar nicht lohnt, weil hier der Schwellenwert unterschritten wurde?

VG und vielen Dank!
Monroe

Hallo,
die Nationalität ist für die Steuer egal.
Sobald Lohnsteuer einbehalten wurde, lohnt eine Einkommensteuererklärung in 99,9% der Fälle.
Falls der EU-Bürger im Ausland auch schon Einkünfte hatte (können ja auch Zinsen oder sonstwas sein), fallen diese nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen unter den Progressionsvorbehalt. Sobald man Einkünfte hat, die darunter fallen, muß man eine Einkommensteurerklärung abgeben. Diese Materie ist aber nicht ganz einfach, da empfiehlt es sich dringend einen Steuerberater aufzusuchen, der sich mit der Doppelbesteuerung für das jeweilige Land auskennt.

Cu Rene