Guten Tag,
ich frage mich, wie es ist, wenn man en Stipendium bezogen hat ( von einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ) und später im Jahr eine Steuernummer beantragt und selbstständig arbeitet. Zählt das Stipendium in den Steuerfreibetrag von den ca. 7800 €, den man hat? Also, muss man das Stipendium versteuern?
Vielen Dank für eure Untertützung!
Viele Grüße,
L xxx
Hallo,
das Stipendium ist nach §3 Nr. 44 EStG steuerfrei.
Schönen Gruß