Mehrwertsteuer bei Bewirtung

Hallo Leute,

wie wird die Mehrwertsteuer bei Bewirtungsaufwendungen gebucht, wenn ein Eigenanteil abgezogen werden muß ? Wird der Eigenanteil vor oder nach dem Mehrwertsteuerabzug berechnet ?

Gruß

Nordlicht

Hi !

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern ist, soweit die Rechnung angemessen ist, stets der volle Vorsteuerabzug zulässig.

Eine Rechnung von € 119,00 würde daher nach der derzeitigen Rechtslage wie folgt aufgeliedert:

€ 19,00 Vorsteuer
€ 30,00 Bewirtungskosten nicht abzugsfähig
€ 70,00 Bewirtungskosten abzugsfähig

BARUL76

.

Danke Dir, genau das wollte ich wissen.

Gruß

Nordlicht

Hallo barul76,

stellen die 30 % nicht abzugsfähigen Bewirtungs-Aufwendungen, eigentlich einen USt-pflichtigen Eigenverbrauch dar?.

Gruß Rainer

Nein, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Formulierung im Gesetz: „Folgende Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern…“

Gruß

Jörg

Nein, hinsichtlich der Bewirtungskosten gibt es eine Ausnahme:

§ 15 Abs. 1a satz 2 UStG