Hallo,
mal angenommen ein Ehepaar verheiratet, nicht getrennt lebend, ehefrau selbstständig, ehemann arbeiter, wollen getrennt veranlagen, muss dann auch der ehemann als erster in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden oder nicht???
Und im Feld „Ehefrau“ soll dann der Mann stehen?
Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Ja, dass war jetzt die Frage.
Bei verheirateten Paaren, wenn die eine getrennte Veranlagung machen, muss ja der Ehemann schriftlich sein Einverständnis geben.
Aber, muss er dann auch im Formular als Ehemann ganz normal aufgeführt werden und als zweites die Ehefrau??? Obwohl sie ja die getrennte Veranlagung macht???
Und man macht dann nur bei der getrennten Veranlagung ein Kreuz???
Getrennte Veranlagung = EINE Steuererklärung
Hi !
Möglicherweise verwechselst du hier etwas. Bei einer getrennten Veranlagung werden nicht zwei Steuer-Erklärungen (mit zwei Mantelbögen) sondern nur EINE Steuer-Erklärung (mit einem Mantelbogen) abgegeben.
Es heißt ja nicht „getrennte Steuer-Erklärung“ sondern nur „getrennte Veranlagung“. Die einheitliche Steuer-Erklärung wird also lediglich während der Bearbeitung aufgesplittet, bleibt aber eine einzige Steuer-Erklärung.
BARUL76
.
Möglicherweise verwechselst du hier etwas. Bei einer
getrennten Veranlagung werden nicht zwei Steuer-Erklärungen
(mit zwei Mantelbögen) sondern nur EINE Steuer-Erklärung (mit
einem Mantelbogen) abgegeben.
Das ist leider völlig falsch.
Bei getrennter Veranlagung muss jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung abgeben.
…auch wenn das Programm das alles in nur einer StE darstellt…*grins*
Der Mann muss gar keine Einverständnis geben. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (im Jahr noch zusammenlebend) dann kann sie eine STErklärung abgeben und der Mann MUSS eine eigene Erklärung abgeben. Dazu wird er vom Finanzamt (FA) automatisch aufgefordert.
In der StErklärung der Frau wird der Mann nicht bei „Ehefrau“ aufgeführt (wäre ja auch bisschen komisch). Aber er sollte zumindest namentlich genannt werden; sonst muss das FA den Daten (wie so oft) hinter her rennen.
Auch sollte das Feld „Verheiratet ab“ und (evtl.) „getrennt lebend ab“ ausgefüllt sein. Gibt zb die Ehefrau für 2008 eine Erklärung ab und notiert bei „getrennt lebend ab“ den 30.11.2007 dann kann hier KEINE „getrennte Veranlagung“ durchgeführt werden. Auch wenn die Ehefrau hier falsche Angaben macht … einer von beiden wird schon die Wahrheit sagen und dann fliegts auf und alles wird rückgängig gemacht.
LG Tobi@s