hi
eine gbr wurde bis 2008 von zwei personen geführt. seit 2009 führt eine dieser personen die gbr als einzelunternehmer weiter, gilt dieselbe umsatzsteuernummer wie in der gbr?
nein, ist doch logisch: die Gbr ist aufgelöst und einer macht etwas Neues: Neue Anmeldung, Steuernummer usw!
E.s
Nein!
das heißt alles komplett neu?
neues gewerbe anmelden und so?
was wäre wenn man es versehentlich noch unter der alten nummer führt?
danke für die schnelle hilfe.
mal logisch darüber nachdenken: die GbR gibt es nicht mehr!! Für 2008 muss eine Schlussilanz erstellt werden und letzte GbR-Steuererklärungen abgegebn werden.
St-Nr.ist ab 2009 ungültg, wird sie weiter benutzt, ist das Betrug, falsche Rechnungsausstellung usw., Kunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt…
Schon mal nach einem guten Anwalt umsehen - oder besser gleich alles richtig anmelden… - Tip: Steuerberater suchen!
E.
falls dies aber versehentlich gschehen ist,
wie sollte man dann weiter verfahren?
kann man es nachträglich korrigieren?
richtige steuernummer der verantwortlichen person war immer mit auf der rechnung
auch der richtige name wurde immer mit angegeben
kann nicht sein: ab 2009 gibt es keinen „richtigen“ Namen, da keine neue Firma existiert und die alte beendet ist!
Schnellstens Firma = Einzelunternehmen steuerlich anmelden, neue Steuernummer abwarten, Rechnungen neu ausstellen, alte stornieren, nachträglich monatlche USt-VA`s abgeben usw…
E.
es geht halt nur um die - umsatzsteuernummer- und nicht um die steuernummer, diese wurde immer richtig angegeben und da bin ich mir nicht sicher, habe eigentlich gehört, das man diese (umsatzsteuernr.)fortführt.
mehr kann man dazu nicht sagen, glauben Sie es oder nicht! Ist aber falsch, was Sie so denken und ich bin fachmann!
E.
hi eugenie
war nicht böse gemeint, dies war halt nur mein wissensstand
hi danke nochmals für die antworten
also entschuldige, das ich so viel frage, aber bin etwas verunsichert.
also (für diese person) erschwerend kommt jetzt hinzu, das sie dieses jahr in eine andere stadt(deutschland) umgezogen ist.
muß sie jetzt in dieser neuen stadt das einzelunternehmen nachträglich anmelden? oder noch in der alten?
muß auch das gewerbe neu angemeldet werden?
diese person arbeitet auch noch als selbstständiger, schon während der gbr., falls dies irgendwwie wichtig ist.
mfg
Die Person sollte den Rat von @ eugenie annehmen und zum Fachmann gehen!!!
das wird ja immer schlimmer!!
Man kann doch nicht in einer anderen Stadt ein Gewerbe machen und die USt-Nr. einer GbR, die es nicht mehr gibt verwenden!! Und das nun schon seit Anfang des Jahres?? Da kommt auch noch Hinterziehung von laufenden Umsatzsteuern hinzu, denn man hätte monatliche Voranmeldungen abgeben müssen!
Nun aber schnellstens aktiv werden!
E.