Kann eine Wohnung kostenlos vermietet werden?

Kann eine Wohnung kostenlos vermietet werden, wenn der Eigentümer auch keine steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen will?

Im Prinzip ja. Der Eigentümer kann mit seiner Wohnung machen was er will.

In diesem Fall würde man nicht von Vermietung sprechen sondern eher von unentgeltlicher Nutzungsüberlassung.

Der Eigentümer muss dann nichts versteuern und kann im Gegenzug nichts absetzen was die Wohnung betrifft.

Man sollte aber aufpassen, die unentgeltliche Überlassung ist schenkungsteuerrelevant und sprengt u.U. im Laufe der Zeit den Freibetrag.

Gruß

Jörg