Wird bei Stuhlmiete Umsatzsteuer fällig?
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Okt 2009
Guten Tag,
folgende Konstellation:
jemand betreibt einen Laden und hat mit einer selbstständigen Kosmetikerin einen Vertrag geschlossen, wonach sie in ebendiesem Laden Kunden behandelt. Der Ladeninhaber stellt die gesamte Ausstattung und Kosmetikprodukte und besorgt die Kunden.
Ist folgendes sinnvoll?:
Die freiberufliche Kosmetikerin bekommt praktisch das gesamte Behandlungsgeld, das die Kunden bezahlen, sie bucht dieses als Einnahme brutto gleich netto, weil sie die Kleinunternehmerregelung hat. Und der Ladeninhaber bekommt dann von der Kosmetikerin einen fest vereinbarten, umsatzabhängigen Anteil als Stuhlmiete. Fällt für diese Stuhlmiete Umsatzsteuer an, (die der Ladeninhaber abführen müsste)? Ist es rechtlich in Ordnung, dass bei diese Organisation keiner von den beiden Umsatzsteuer abführen muss?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
