Steuervergünstgung für Sa, So. + Feiertags Arbeit

Hallo!

Herr Mayer ist 23 Jahre alt und arbeitet (als Festangestellter in Vollzeit) im Weinbau. Er hat LSTkl. 1.

Da jetzt Weinlese ist und er sehr viel Arbeit hat, arbeitet er auch am Sa, So. und an Feiertagen.

Gibt es für Herrn Mayer (Steuer-) Vergünstigungen / Entlastungen, dass er am Wochenende und an Feiertagen arbeitet?

Viele Grüße

§ 3b EStG Steuerfreiheit von FSN-Zuschlägen
Hi !

Die Regelungen finden sich im § 3b EStG und können hier nachgelesen werden
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html

wichtig ist, dass nur die ZUSCHLÄGE zum normalen Gehalt in diese Steuerfreiheit reinfallen. Wird
F eiertags
S onntags
N achts
nur normaler Lohn gezahlt, kann § 3b nicht angewendet werden.

BARUL76

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