Mehrwertsteuer ans Finanzamt?

Hallo zusammen,

Herr Mustermann hat ein paar Fragen. HM hat ein Gewerbe angemeldet, er macht Gartenarbeiten. Seinem ersten Kunden schreibt er eine Rechnung von € 100,- inkl. 19% MwSt. Also bleiben ihm netto € 81,- und die MwSt von € 19,- - muss er die dem Finanzamt direkt geben oder wird dieser Betrag ihm bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung vom FA abgezogen?

Was ist mit den € 81,- ? Gehören diese jetzt Herrn Mustermann oder muss er davon auch nochmal Steuern zahlen? Wie funktioniert das Ganze?

Vielen Dank vorab an Euch…!

bleiben ihm netto € 81,- und die MwSt von € 19,- - muss er die
dem Finanzamt direkt geben oder wird dieser Betrag ihm bei der

Er muß jetzt eine Umsatzsteuererklärung abgeben und dann die einbehaltene Mehrwertsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer an das FA überweisen.

Was ist mit den € 81,- ? Gehören diese jetzt Herrn Mustermann
oder muss er davon auch nochmal Steuern zahlen? Wie

Auf den Gewinn von Herrn Mustermann wird natürlich noch Einkommenssteuer fällig.

funktioniert das Ganze?

Das hätte sich Herr Mustermann vielleicht vor der Gewerbeanmeldung fragen sollen.

Gott sei Dank ist dies nur ein fiktiver Artikel, denn niemand wäre so naiv, ein Gewerbe anzumelden ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, was er da tut.
Schon allein die Berechnung der Vorsteuer ist falsch, da würde Herr Mustermann große Probleme bekommen…

Das mit der Umsatzsteuer gilt nicht für Herrn Mustermann, da er unter dem Summe bleibt, wo man Umsatzsteuer zahlen müsste. Darunter wird alles in MwSt berechnet, oder?

Zu der Antwort auf meine Frage wie das Ganze funktioniert sich vorher darüber zu informieren -stimm ich Dir natürlich zu, aber da diese Fragen halt noch auf dem Tisch liegen, suche ich hier nach Antworten. Es wäre schön, wenn mir da geholfen wird. Danke.

Hallo Gary,

Seinem ersten Kunden schreibt er eine Rechnung von € 100,- inkl. 19% MwSt. Also bleiben ihm netto € 81,- und die MwSt von € 19,-

Nur der Ordnung halber: Im obigen Fall beträgt die MwSt. € 15,97 und der Nettobetrag ist € 84,03.

VG
Hermann

Hi,

Das mit der Umsatzsteuer gilt nicht für Herrn Mustermann, da
er unter dem Summe bleibt, wo man Umsatzsteuer zahlen müsste.

Sorry, aber Herr Mustermann sollte sich mal mit der Kleinunternehmerregelung befassen: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…

Darunter wird alles in MwSt berechnet, oder?

Wie meinen?

Ulrich

Dringend StB suchen!!!
Moinsen!

Das mit der Umsatzsteuer gilt nicht für Herrn Mustermann, da
er unter dem Summe bleibt, wo man Umsatzsteuer zahlen müsste.
Darunter wird alles in MwSt berechnet, oder?

=> Mehrwertsteuer ist Umsatzsteuer!!! Es ist nur ein anderer Begriff dafür. Wenn jemand Kleinunternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes ist, dann darf keine USt/ MwSt erhoben werden

Zu der Antwort auf meine Frage wie das Ganze funktioniert sich
vorher darüber zu informieren -stimm ich Dir natürlich zu,
aber da diese Fragen halt noch auf dem Tisch liegen, suche ich
hier nach Antworten. Es wäre schön, wenn mir da geholfen wird.

=> hier kann keiner helfen, denn dem Fragesteller fehlen die wichtigsten Grundlagen. Um Schlimmeres zu vermeiden sollte schleunigst ein Steuerberater aufgesucht werden. Kostet zwar Geld, klar! Aber es kostet wesentlich mehr, wenn man hier mit grenzenloser Ahnungslosigkeit das Unternehmen in Sand setzt. Es sind schon ganze Existenzen daran zu Grunde gegangen, nur weil einer meinte, er könne das ganz ohne Hilfe machen.

Und mal zum Nachdenken: Steuerberater und andere, die steuerliche Berufe erlernt haben, haben dafür sehr viel lernen müssen, um eben diesen Beruf ausüben zu dürfen. Warum wohl? Nein, nicht nur um ihren armen Mandanten das Geld aus der Tasche zu ziehen, um Golf spielen zu können…

Schöne Grüße
e

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Warum denn alle so unfreundlich?

Dass HM bei diesem Fall nicht viel Ahnung zu haben scheint stimmt, er sollte sich auf jeden Fall mal vor irgendwelchen weiteren Schritten 2-3 Bücher zum Thema Existenzgründung besorgen, das spart schonmal viele Steuerberaterkosten.

Anbei:
Die USt (oder MwSt. was nur ein anderer Name für genau die gleiche Sache ist) wird auf den Grundpreis aufgeschlagen, nicht vom Endpreis abgezogen!
Richtig gerechnet heißt es also:
Grundbetrag + 19% vom Grundbetrag = Endbetrag.
Die fiktive Rechnung von Mustermann: Endbetrag - 19% vom Endbetrag = Grundbetrag liefert also falsche Ergebnisse!!