berufsbedingter Umzug ins Ausland

Von: , Frage gestellt am So, 18. Feb 2001

Hallo Experten,

ein Freund von mir mußte berufsbedingt in die USA umziehen.

Habt Ihr irgendwelche Tipps, was man da alles bei der Steuer ansetzen kann ? (Umzugshelfer usw. ?)

Gibt es irgendeine Möglichkeit, Verluste durch umzugsbedingte Möbelverkäufe, KFZ-Verkauf usw. anzusetzen (es mußte damals auf Wunsch des Arbeitgebers zügig umgezogen werden) ?

Danke Euch schon mal im Voraus !

Grüsse

Sven

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: berufsbedingter Umzug ins Ausland

    Hi Sven

    wahrscheinlich sind die Einkünfte, die Dein Kumpel in den USA erzielt, nicht hier in Deutschland zu versteuern.
    Daher können auch die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten nicht von der Steuer abgesetzt (= als Werbungskosten geltend gemacht) werden.
    Steht in § 3c des Einkommensteuergesetzes.
    Somit müßte das zunächst einmal geklärt werden.
    Sind die Einkünfte aber hier zu versteuern, können natürlich auch die Umzugskosten geltend gemacht werden, aber natürlich nur die, die er nicht von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen hat.

    Gruß

    Peter

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    vor kurzem im BStBl. veröffentlicht

    Hallo Sven,

    Verluste durch den umzugsbedingten Verkauf des Eigenheims wurden vom höchsten Finanzgericht (BFH) als nicht abzugsfähig eingestuft. Das gleiche gilt folglich für andere Gegenstände.

    Abzugsfähige Umzugskosten mindern nur die amerikanischen Einkünfte. Wie Megane schon richtig erklärt hat, muß erst einmal geprüft werden, wo der Arbeitslohn steuerpflichtig ist. Im Jahr des Wegzugs kommt für die amerikanischen Einkünfte aber mind. der Progressionsvorbehalt zur Anwendung. Ganz verloren sind die Kosten daher nicht.

    Gruß Raúl

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