Liebe Experten,
angenommen jemand hat keinerlei Verwandte mehr und möchte vor seinem Tod seine Immobilie an jemanden verschenken/übertragen. Dieser soll dann auch dort einziehen, alle laufenden Kosten übernehmen und eine lebenslange monatliche Miete an den vorherigen Besitzer zahlen.
Muss in diesem Fall eine Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer gezahlt werden? Kann diese eventuelle Steuer vom Schenker übernommen werden, und geringer werden, wenn dieser sich in einer günstigeren Steuerklasse befindet?
Welche anderen Kosten können mölicherweise auf den Beschenkten zukommen?
danke für die schnelle Antwort.
Ist es möglich diese Schenkungssteuer zu umgehen, wenn man die monatliche lebenslange Zahlung als eine Art „Verkaufspreis“ sieht?
Wenn ein 99-Jähriger Opa eine Villa mit einem Marktwert von 2 Mio. gegen Einräumung von Wohnrecht und einer lebenslangen Zahlung von 100 € im Monat auf Person X überträgt, ist Person X trotzdem beschenkt. Weil der Opa wahrscheinlich nicht mehr lange macht und absehbar ist, dass Person X nur 8 * die Zahlung von 100€ leisten muss bis Opa den Löffel abgibt.
In diesem Fall sollte man sich auch Gedanken machen ob Grunderwerbsteuer anfällt.
wenn es um einen konkreten Fall geht, dann sollte man sich nicht auf halbgare Forenaussagen verlassen, sondern die Zahlen bei einem spezialisierten Anwaltskollegen oder Steuerberater auf den Tisch legen. Der jeweils gewählte wird dann den anderen Stand hinzuziehen, und gemeinsam eine optimale Lösung finden, bei der alle Beteiligten vorab wissen was auf sie zukommt, und wie man dies absichert.
Gehen wir mal von einer Zahlung für mindestens zehn Jahre oder mehr aus.
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich ja nach dem letztendlichen Kaufpreis, der ergibt sich ja dann erst nach dem Ableben des ursprünglichen Besitzers. Oder ist da der tatsächliche Immobilienwert relevant?
Wenn ersteres, wäre es mit einem symbolischen Kaufpreis von einem Euro sicherlich nicht machbar, aber wie verhielte es sich, wenn man die Immobilie mit den vereinbarten monatlichen Zahlungen im Endeffekt dann nur für 30-50% des Wertes „kaufen“ würde?
Ich hoffe ich verwirre mit meinem Unwissen nicht allzu sehr
Hallo, Wiz
das ist mir bewusst, sollte es sich um einen konkreten Fall handeln, wäre es aber nicht verkehrt, sich vor so einem Termin (sei es mit Halbwahrheiten), über alle Eventualitäten zu informieren, zu recherchieren und Ideen zu hören.
Eine professionelle Beratung darf in so einem Fall nicht vermieden werden.
Die Zahlung der Leibrente wird eh schon vom Wert des Hauses abgezogen.
Hierzu wird die Zahlung * Lebenserwartung genommen, das ganze abgezinst, gibt den Barwert. Dieser Barwert wird vom Wert des Gebäudes abgezogen, und nur der übersteigende Betrag wird versteuert.
Bevor man sich hier allzu viele Gedanken über Umgehungstatbestände macht, sollte man sich vom Fachmann (Steuerberater!) beraten lassen, der kann exakte Zahlen liefern.