Guten Tag,
angenommen A hat eine Wohnung am Arbeitsort und im Haus seiner Eltern ein kleines Zimmer am Heimatort.
Arbeitsort und Heimatort liegen ca. 100 km auseinander.
Der Lebensmittelpunkt liegt am Heimatort, aufgrund der Beschaffenheit des Zimmers bei den Eltern und keinerlei Kostenbeteiligung an deren Haushaltfällt das Thema doppelter Haushalt vom Tisch.
Aus steuerlichen Gründen erscheint es A sinnvoll nun beim Finanzamt in der ESt-Erklärung tägliche Fahrten zwischen Wohnung (am Heimatort) und dem Arbeitsplatz mit einer Entfernung von 100 km anzugeben, obwohl diese Fahrten tatsächlich nicht durchgeführt werden.
Rechnerisch liegen die Werbungskosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz dann sogar über den Kosten der doppelten Haushaltsführung.
Fordert das FA bei solchen Strecken Nachweise über die tatsächliche Durchführung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an?
Fordert das FA bei solchen Strecken Nachweise über die
tatsächliche Durchführung der Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte an?
Hallo,
a) wenn der Arbeitnehmer (AN) am Arbeitsort eine Wohnung hat, ist es entweder dem FA bereits bekannt oder er kann übers Einwohnermeldeamt jederzeit prüfen lassen, ob der AN dort eine Wohnung hat. Wenn dies der Fall ist wird das FA auf alle Fälle genauer nachprüfen was los ist.
b) Wenn die Kilometer über 100 (Einzelstrecke) sind ist das nicht nur in den Augen eines FA-Mitarbeiters komisch … Hier sollte schon plausibel gemacht werden warum man tatsächlich diese weite tägliche Strecke auf sich nimmt
c) Wenn die Kilometer über 100 (Einzelstrecke) sind, kommt man allein bei dienstlichen Fahrten und pauschalen 230 Arbeitstagen auf 46.000 Fahrtkilometer. Dazu kommen noch private Fahrten und somit auf geschätzte 50.000 km im Jahr. Diese Fahrleistung MUSS der AN anhand von Belegen nachweisen. Dazu können zb Rechnungen von Autohäusern dienen (die ja den Tachostand meistens notieren) und man kann aus der Differenz erkennen, dass eine annähernde Strecke tatsächlich gefahren wurde. Ein selbstgeschriebenes Fahrtenbuch würde ich nicht für glaubhaft sehen, da Papier geduldig ist …
d) und dann ist noch die Frage ob sich das lohnt. Erst einmal finanziell schon. Aber dann wäre noch die Frage nach dem Gewissen und auch der Vorbildwirkung. Also ich wöllte meinen Kids sowas nicht vorleben und zeigen. Und die Frage was passiert, wenn das auffliegt, sollte man auch nicht außer Acht lassen. Dann heißt es nämlich Steuerhinterziehung und es geht zur Buß- und Strafgeldstelle. Und evtl. sogar zum Staatsantwalt …