sind Waren, die man vor einer Gewerbeanmeldung gekauft hat absetzbar?
Bzw. startet das Gewerbe ja eigtl. schon mit dem Kauf der Ware, also würde die Gewerbeanmeldung verspätet stattfinden, ist dies zulässig?
Oder kann man bei der Gewerbeanmeldung das Anmeldedatum zurückdatieren?
Diese Frage wurde hier schon öfter gestellt, die Suchfunktion hätte also genügt.
Zur Frage: Man kann die Ausgaben vor Gewerbeanmeldung absetzten, das nennt sich „Vorweggenommene Betriebsausgaben“.
Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung spielt für die Steuer keine Rolle. Entscheidend ist der Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Ein Drogendealer erzielt auch gewerbliche Einkünfte (An- und Verkauf von Waren) obwohl er mit Sicherheit niemals ein Gewerbe anmeldet.
Ein Drogendealer erzielt auch gewerbliche Einkünfte (An- und
Verkauf von Waren) obwohl er mit Sicherheit niemals ein
Gewerbe anmeldet.
Das ist der Klassiker
Man bekommt immer ganz erstaunte Gesichter zu sehen wenn man sowas sagt.
Ein schönes Beispiel hab ich mal bei einer Fortbildung gehört: Schutzgelderpressung ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung -> Unterlassen einer Handlung. Nach dem Motto „Gib mir Geld und ich zünde Dein Haus nicht an“.