Halbeinkünfteverfahren/Progressionsvorbehalt?

Hallo,
ich hatte gelesen, daß nach dem neuen Halbeinkünfteverfahren die 50%, die nicht versteuert werden, unter den Progressionsvorbehalt fallen. Allerdings war der Bericht schon etwas älter. Stimmt dies dennoch? In §32b EStG wurde ich leider auch nicht fündig (jedoch Internetversion). Ich schreibe am Mittwoch den 21.02. eine Klausur, wo Recht 2001 verlangt wird und hoffe auf schnelle Antwort.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Melanie

hi mel,

ja, das ist ein alter hut, das war mal wunschdenken der regierung, aus inpraktikablen gründen hat man davon abgesehen. das neue halbeinkünfteverfahren ist so schon komplex genug. problem ist aber bei dir, das für 2001er einkünfte nicht das
neue verfahren greift, sondern das alte anrechnungsverfahren, weil das halbeinkünfteverfahren nur für gewinne aus 2001 zieht (die sicherlich erst bei VAZ = WJ in 2002) zufliessen. bei WJ VAZ werden zufliessende dividenden des WJ 2001/2002 erst erfasst, die fliessen sicherlich auch erst 2002 (ggf. erst 2003). also würde ich mir an deiner stelle auf jeden fall nochmals das anrechnungsverfahren ansehen.

gruss

der shob

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Schnellschuß Shob
Mahlzeit,

bei ausländischen Dividenden gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001. Man wollte es nicht zu „einfach“ machen.

Saludos Raúl

ok, war ja auch nur ein tip am rande…
gruss

shob

ps. vielleicht hast du einen tip bei meinem prob…?

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