Hallo zusammen, ich habe folgende Fragen:
Herr Mustermann betreibt seit 10 Jahren ein Gewerbe in Ort x. Aufgrund der jährlichen Umsätze von unter 17.500,00 EUR ist Herr Mustermann von der Ust.-Pflicht befreit. Nun eröffnet Herr Mustermann in Ort y (wegen Lagerhaltung) zusätzlich einen Ebay- Shop. Herr Mustermann erfährt, dass beide Unternehmen nun gemeinsam veranlagt werden, das heißt, dass er Umsatzsteuer zahlen muß, und zwar auch für ersteres Unternehmen, obwohl die Umsätze hier weiterhin unter 17.500 EUR liegen. Nach einer Probelaufzeit von 6 Monaten stellt Herr Mustermann fest, dass der Ebay- Shop trotz hoffnungsvoller Umsätze keinen Gewinn abwirft und schließt den Shop.
Frage 1: Muß Herr Mustermann für das ganze laufende Jahr Umsatzsteuer abführen, obwohl sich sein unternehmerisches Tun nun wieder nur auf das erste Gewerbe beschränkt und kann er im kommenden Jahr wieder von der Ust.- Pflicht befreit werden?
Frage 2: Herr Mustermann hat erfahren, dass nach einem Urteil des Finanzgerichts für das Gründungsjahr ein Umsatz von bis zu 50.000,00 EUR von der Umsatzsteuerpflicht befreit wird. Da die Gesamtumsätze von Herr Mustermann unterhalb dieser Grenze liegen, kann er in seinem Fall auch nachträglich von der Ust- Pflicht befreit werden?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Viele Grüße vom
Nordschmidt