Guten Tag,
angenommen für ein vermietetes bzw. verpachtetes Objekt wird nach Erbfall Erbschaftssteuer fällig. Gibt es eine Möglichkeit, diese Erbschaftssteuer in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen?
Vielen Dank im Voraus
Marc
Guten Tag,
angenommen für ein vermietetes bzw. verpachtetes Objekt wird nach Erbfall Erbschaftssteuer fällig. Gibt es eine Möglichkeit, diese Erbschaftssteuer in der Einkommenssteuererklärung abzusetzen?
Vielen Dank im Voraus
Marc
Nein
Moinsen,
zur Verteidigung könnte man anbringen, dass dies erst seit neuestem gilt:
§52 (50c)EStG:
§ 35b in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31. Dezember 2008 eingetreten ist.
Schöne Grüße
e
…und nur dann, wenn das Objekt ESt „verursacht“, nicht also wenn ein Verlust erzielt wird.
Erbfall war Ende 2006. Ich werde wohl einen Steuerberater aufsuchen, um nichts zu verschenken. Ich hoffe nur, er kennt sich auf diesem Gebiet auch aus?!
Danke
Marc
Salve
Erbfall war Ende 2006. Ich werde wohl einen Steuerberater
aufsuchen, um nichts zu verschenken.
richtig weil
Ich hoffe nur, er kennt sich auf diesem Gebiet auch aus?!
Solche Steuerberater soll es tatsächlich geben.
Wenn dann die Steuerersparnis größer ist als das Honorar, sind die Tränen auch wieder ganz schnell getrocknet.
Vielleicht kriegt es Schwarz-Gelb noch hin, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, dafür kann man dann Hartz IV kürzen und die Mehrwertsteuer erhöhen…ACHTUNG: Zynismus!
MfG
Solche Steuerberater soll es tatsächlich geben.
Du wirst lachen, ich habe tatsächlich schon Honorar für die Katz bezahlt. Merkt man aber meistens erst dann, wenn man den Berater wechselt und sich plötzlich wundert wie unkompliziert das Riesenproblem auf einmal gelöst wird 
Gibts aber in jedem Beruf!!
Egal, habe nun ja erfahren, dass evtl Möglichkeiten bestehen. Mehr wollte ich ja auch nicht wissen. Dafür gibt es ja den StB 
Danke
Danke
dann ist ja alles klar.
Ich wünschte nur, dass sich der Gesetzgeber mal halb so viel Gedanken über Entlastungen für Kleinverdiener und hartz4-Empfänger machte wie für unsere Vermögens- und Einkommenselite.
Wenn bei einer Immobilie Erbschaftssteuer anfällt, ist das in der Regel eine ganz ordentliche Hütte, deswegen meine Empfehlung:
http://www.appell-vermoegensabgabe.de/
MfG