Re^2: Doppeltes Einkommen Schweiz/Deutschland
Vielen Dank für die Anwort,
ich hätte da noch einige Nachfragen:
Hallo,
es gibt keine 60-Tage-Regelung aber eine 183-Tage-Regelung.
http://www.grenzgaenger-schweiz.net/ausnahme60t.htm
Hier steht etwas zur 60-Tage-Regelung - findet diese Anwendung?
Der Arbeitgeber ist Schweizer Unternehmen, zahlt auf Schweizer Konto, die Arbeitnehmerin ist im Jahr ca. 100 Tage in der Schweiz und hat dort ja Wohnung - muss denn sowohl 183 Tage Regelung UND Arbeitgeber in der Schweiz erfüllt sein?
Grundsätzlich ist Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nach
DBA dort zu versteuern, wo die Arbeit ausgeführt wird. Das
gilt dann nicht, wenn der AN weniger als 183 Tage im anderen
Staat arbeitet und kein Arbeitgeber im anderen Staat das
Gehalt zahlt. Außerdem können Sonderregelungen für Grenzgänger
gelten. Es scheint aber eher unwahrscheinlich, dass eine
Grenzgänger - Regelung Anwendung findet, da sie ja wohl einen
2. Wohnsitz in CH hat.
Da ich nicht weiß, wie lange sie in CH arbeitet und wer das
Gehalt wirtschaftlich trägt, kann ich die Folgen nicht
bestimmen.
Theoretisch kann man auch noch die Fage stellen, wo denn
überhaupt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt ist,
denn so ganz klar ist es auch nicht, ob der Mittelpunkt der
Lebensinteressen in D ist.
Mittelpunkt liegt in Deutschland
Also, wenn Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in D ist und die
Vorraussetzungen der 183 - Tage-Regelung nicht erfüllt sein
sollten, wäre das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit in
CH steuerpflichtig. In D wären wohl die Einkünfte aus
freiberuflicher und nichtselbständiger Arbeit in D
steuerpflichtig. Das Einkommen aus CH würde in D aber über den
Progressionsvorbehalt die Höhe der Steuer beeinflussen.
Ich dachte, nur steuerpflichtig in CH, wenn sie mehr als 183 Tage dort arbeitet? Oder reicht ein Arbeitgeber in der Schweiz?
Flüge, Fahrten nach CH und dortige Wohnung würden bei der
Ermittlung der steuerbefreiten Einkünfte berücksichtigt und
hätten so über den Progressionsvorbehalt eine Auswirkung. Sie
dürften wohl - ich kenne das CH Einkommensteuerrecht nicht -
Werbungskosten in CH sein.
Wo sollten denn die Flüge etc. in der deutschen Steuererklärung auftauchen - in der EÜR oder bei den Lohnsteuer-Ausgaben?
Ich danke herzlich im Voraus!