hi all,
dringendes problem!
habe folgenden fall: rentnerin erhält neben § 22 einkünften
auch noch die große witwennpension (einkünfte n. § 19).
die berechnung ergab nun mal grob gesagt folgendes:
rente 18.000,- davon ertragsanteil 25% (ums leicht zu machen)
macht 4.500,- minus WK = 4.300 einkünfte.
pension 24.000,- ab versorgungsfreib. 6.000,- ab 2.000,- WK
macht 16.000,-
summe der einkünfte (= gde) nun also 20.300,- DM
weitere ausgaben werden nicht nachgewiesen, deswegen erhält sie
die SoA pausch von 108,- DM und die vorsorgepauschale. keine agwl. bel. vorhanden…
meines wissens nach bekommt doch jemand der nicht eigene beiträge zahlt n. § 10c Abs. 3 EStG nur die gekürzte VorSorgePauschale, oder?
das sind doch bei einem ledigen also 2.214,- DM
würde also ein zve von 20.300 - 108 - 2.214 = 17.978 DM, oder?
taxmann & wiso berechnen nun M.E. die vorsorgepauschale falsch!!! die berechnen von den einnahmen aus § 19 (18.000,- DM) die 20% sind 3.600,- DM, die rundet er auf 54 teilbar, auf 3.564,- DM … die setzen taxman & wiso als vorsorgepauschale an!!!
DAS IST DOCH FALSCH, ODER???
hoffe ich habe nur ein kreuz falsch gemacht, sonst hiesse das ja, wären die programme ja ausschuss, oder?
bitte um schnelle AW, danke im voraus:
shob