Gek. vorsorgepauschale?

hi all,

dringendes problem!

habe folgenden fall: rentnerin erhält neben § 22 einkünften
auch noch die große witwennpension (einkünfte n. § 19).

die berechnung ergab nun mal grob gesagt folgendes:

rente 18.000,- davon ertragsanteil 25% (ums leicht zu machen)
macht 4.500,- minus WK = 4.300 einkünfte.

pension 24.000,- ab versorgungsfreib. 6.000,- ab 2.000,- WK
macht 16.000,-

summe der einkünfte (= gde) nun also 20.300,- DM

weitere ausgaben werden nicht nachgewiesen, deswegen erhält sie
die SoA pausch von 108,- DM und die vorsorgepauschale. keine agwl. bel. vorhanden…

meines wissens nach bekommt doch jemand der nicht eigene beiträge zahlt n. § 10c Abs. 3 EStG nur die gekürzte VorSorgePauschale, oder?

das sind doch bei einem ledigen also 2.214,- DM

würde also ein zve von 20.300 - 108 - 2.214 = 17.978 DM, oder?

taxmann & wiso berechnen nun M.E. die vorsorgepauschale falsch!!! die berechnen von den einnahmen aus § 19 (18.000,- DM) die 20% sind 3.600,- DM, die rundet er auf 54 teilbar, auf 3.564,- DM … die setzen taxman & wiso als vorsorgepauschale an!!!

DAS IST DOCH FALSCH, ODER???

hoffe ich habe nur ein kreuz falsch gemacht, sonst hiesse das ja, wären die programme ja ausschuss, oder?

bitte um schnelle AW, danke im voraus:

shob

zu knapper Sachverhalt
Welche Rente bekommt die Oma und wie alt ist sie? Nicht alle Sozvers.-Renten und Betriebsrenten führen zur gekürzten Vorsorgepauschale.
Und was bitte schön ist „die große Witwenpension“? Verwechselst Du da vielleicht etwas?

Raúl

hi raul,

also, sie ist sagen wir ganz normaler rentner und erhält die rente aufrgund eigener zahlungen an die BfA. also nichts weltbewegendes. die pension vom mann bekommt sie weiter die ist dann natürlich wie eine normale pension (mann war beamter vergass ich!)

„Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit erhält Witwengeld (§ 19 BeamtVG). Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (§ 20 BeamtVG).“

das meinte ich!

grosse witwenrente meint natürlich „rente“ i.s.d. § 22 EStG. also passt hier nicht rein! sorry.

also, standart altersrente und standart witwenpension machen doch die gek. vorso.p. aus, oder?

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alter wie ein Rentner eben, sagen wir 70!
der einfachheit halber habe ich einen ertragsanteil von 25% angesetzt…

shob

Muß Eingabefehler sein
Die klassische Altersrente aus der SozVers. erzwingt die gekürzte Vorsorgepauschale.

Raúl