Hallo,
jemand hat beim Finanzamt 200 Arbeitstage für Fahrtkosten für 2008 angegeben. Reine Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, also keine Versicherung, Werkstatt- oder sonstige Kosten.
Es handelt sich um einen normalen Bankangestellten mit Vollzeitstelle.
Wieviele Arbeitstage kann man für gewöhnlich angeben?
Das Finanzamt hat sich gemeldet, dass die Kosten so hoch sind,
dass es Nachweise in Form von Rechnungen; TÜV oder sonstigen Bescheinigungen haben möchte.
Wo liegt die Grenze, ab der diese Nachweise notwendig werden?
Werden die Kosten nicht unabhängig von Auto, Bahn oder Fußweg zurückerstattet?
Man wundert sich, warum hier jetzt ein Nachweis erforderlich wird.
Danke für Hilfe!
Sebastian
Hallo,
du hast noch vergessen uns mitzuteilen wie hoch die tägliche Entfernung ist, ob doppelte Haushaltsführung oder Reisekosten vorliegen …
Im Normalfall geht man jedenfalls von 230 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) bzw. 280 Arbeitstage (6-Tage-Woche) aus.
LG Tobi@s
Sorry,
5 Tagewoche tägliche Entfernung je 83 KM einfache Strecke Privatperson, keine Reisekosten.
Müssen von den 230 tagen noch Urlaubstage abgezogen werden?
Danke!
Sebastian
230 Tage * 83 km * 2 = 38.180 km. Die sollten schon nachgewiesen werden. Dazu kommen noch private Fahrten. Also müsste eine Mindest-km-Anzahl von mind. 40.000 nachweisbar sein.
Nicht dass niemand 83 km fahren dürfte (einfache Entfernung), aber es ist selten und daher prüfungswürdig. Von daher ist es schon rechtens was das FA da angefordert hat.
LG Tobi@s
Servus,
Müssen von den 230 tagen noch Urlaubstage abgezogen werden?
überschlag das doch einfach mal:
365 Tage minus ca. 104 Tage Sa/So minus ca. 7 Feiertage, die nicht auf Sa/So fallen gleich 254 Werktage ohne Sa. Differenz zu 230 Tagen = 24 Tage. Urlaub oder nicht?
- man sieht übrigens an dieser überschlägigen Rechnung, wie großzügig der Fiskus hier ist -
Schöne Grüße
MM
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das wollte ich nicht anzweifeln!
aber ist es nicht so, dass es egal ist, ob zu fuß, mit dem auto,
oder mit sonst etwas,
gibt es nicht immer die 52 cent (wenn es denn 52 cent sind)?
wenn man das nicht nachweisen kann, was geschieht dann?
danke!
sebastian
52ct? Ne, es sind 30 ct.
Und die gibts unabhängig vom Verkehrsmittel, richtig, ABER in unbegrenzter Höhe nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die Strecke tatsächlich mit dem PKW zurückgelegt wurde.
Ansonsten ist die Pauschale auf 4500 € begrenzt.
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