Nebenjob

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Okt 1999

Hallo,

ich bin schüler und verdiene jetzt ca 500 märker im monat. zur zeit arbeite ich auf lohnsteuerkarte, ist das gut so? werden jetzt sozialabgaben fällig?

tschö
oskar

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten hilfreich
    Re: Nebenjob

    wieso übernimmt nicht der Arbeitgeber die Kosten (630 DM-Basis). Dazu bräuchtest du aber eine sog. Freistellungserklärung vom Finanzamt. Mach dich da mal schlau, wie man das speziell auf Deine Verhältnisse lösen kann. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
      Re^2: Nebenjob

      ich versuche gerade, mich schlau zu machen :-)
      wie funktioniert denn das mit den 630dm-jobs überhaupt? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 25 Minuten hilfreich
        Re^3: Nebenjob

        Hi Freunde,

        angesichts des Zusammenhangs Uhrzeit-Beitrag hat das zwar Chat-Charakter, hoffe aber es hilft:
        Soviel ich weiß müssen die Sozialabgaben (10% Kranken- und 12% Rentenversicherung) vom Arbeitgeber pauschal abgeführt werden so du keine anderen positiven Einkünfte (Miete, Zinsen etc.) hast.
        Hätte den Vortei das an dich steuerfrei ausgezahlt wird, derweil über die Lohnsteuerkarte für dich, wenn auch geringe, hälftige Abgaben fällig werden.

        Gruß
        NoahDilar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
    Re: Nebenjob

    Hi Oskar,
    erkundige Dich ganz einfach kostenlos, aber verbindlich beim Finanzamt und beim Arbeitsamt. Letzteres hält sehr informative Broschüren zu den sog. 630-Mark-Jobs bereit.

    Munter bleiben

    Hubert

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Nebenjob

    Hi Oskar!

    Ob Du Deine 500 DM auf Lohnsteuerkarte oder auf Freistellungsbescheinigung verdienst ist im Moment mal absolut egal für Dich, weil Du bei Lohnsteuerklasse 1 keine Lohnsteuerabzüge hast. In der Sozialversicherung ist es ebenso egal ob Freistellungsbescheinigung oder LSt-Karte, Dein Arbeitgeber führt 22% Renten- und Krankenversicherung ab, von denen bemerkst Du nichts, Du bekommst sie nicht abgezogen, das ist eine Abgabe, die der Arbeitgeber trägt.

    Ciao Jörg

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